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PPH 2012; 18(06): 330-331
DOI: 10.1055/s-0032-1330052
DOI: 10.1055/s-0032-1330052
Aus der Praxis
Recht verbindlich
Das neue schweizerische Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die psychiatrische AkutpflegeWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. November 2012 (online)

Zusammenfassung
Das neue Erwachsenenschutzrecht der Schweiz tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Es ermöglicht Psychiatrie-Erfahrenen und ihrem Umfeld, mehr Verantwortung für die Behandlung zu übernehmen. Auch für die psychiatrische Pflege hat das überarbeitete Gesetz Auswirkungen. Zum einen verändert sich die Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Angehörigen, zum anderen müssen sich Pflegende in der Psychiatrie mit ihrer Berufsrolle, mit ihren Aufgaben und mit ethischen Fragestellungen auseinandersetzen.