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DOI: 10.1055/s-0032-1327159
Congenitaler Nystragmus – Was gibt es zu beachten?
Die Abklärung und Einordnung eines congenitalen bzw. frühkindlichen Nystagmus ist in der Regel nicht einfach. Dabei sind ca. 80% erworben auf Grund einer primären angeborenen Netzhauterkrankung oder einer Erkrankung des ZNS bzw. der Sehbahn. Der Congenitaleideopathische Nystagmus stellt eine Ausschlussdiagnose dar. Die genaue Diagnostik ist Voraussetzung für die Einschätzung der Prognose und die Beratung der Eltern. Aus augenärztlicher Sicht sind regelmäßige Kontrollen der Refraktion, Entwicklung des Visus und Augenstellung erforderlich. Zur Reduktion der Kopfzwangshaltung sind ggf. operative Möglichkeiten der Änderung der Augenstellung mit dem Ziel einer Nystagmusberuhigung möglich. Ziel der Bestreuung sollte eine möglichst optimale Förderung bzw. Rehabilitation der Kinder auch in Zusammenarbeit mit den Sozialpädiatrischen Zentren sein.