Die Therapie von Verbrennungswunden unterliegt einem klar definierten Management,
welches bereits an der Unfallstelle beginnt und nahtlos in das Schockraummanagement
und die klinische Phase übergeht.
Am Unfallort muss der Patient schon ausreichend versorgt und das Verbrennungsausmaß
und die Verbrennungstiefe eingeschätzt werden, um wichtige Behandlungsentscheidungen
(ambulant, stationär, Verbrennungszentrum) zu treffen. Hier ist insbesondere auf die
Sicherung und das Monitoring der Vitalfunktionen, die Anlage großlumiger Zugänge,
der Beginn der Flüssigkeitssubstitution, die Entscheidung zur Intubation und auf eine
adäquate Analgesie zu achten. Des Weiteren muss am Unfallort der land- oder luftgebundene
Transport organisiert und die Entscheidung einer ggf. notwendigen Versorgung des Patienten
in einem Brandverletztenzentrum getroffen werden.
Die Behandlung des Patienten nach Aufnahme im Schockraum unterliegt einem klaren und
standardisierten Protokoll, das von einem interdisziplinären Team aus Ärzten und Pflege
rasch und effektiv durchgeführt wird. Das Schockraummanagement umfasst die mechanische
Reinigung, die exakte Bewertung der Verbrennungen, die Sicherstellung der Vitalfunktionen,
die Diagnostik und Therapie eines möglichen Inhalationstraumas, die Diagnostik von
Begleitverletzungen, die Versorgung der Brandwunden sowie die Vorbereitung für eventuelle
operative Maßnahmen.
Die weitere plastisch-chirurgische Therapie wird durch die Verbrennungstiefe und die
Größe der verbrannten Körperoberfläche bestimmt. So können kleinflächige Verbrennungen
Grad II b–III nach Sofortnekrektomie mit einer autologen Spalthauttransplantation
versorgt werden. Ausgedehnte Verbrennungsverletzungen hingegen müssen durch Entlastungsschnitte,
die Abtragung von Hautnekrosen sowie die temporäre Defektdeckung mittels alloplastischen
Hautmaterials versorgt werden. Sie sollten und können oft erst zweizeitig mit autologer
Spalthaut transplantiert werden.