Allgemein- und Viszeralchirurgie up2date 2012; 6(5): 339-356
DOI: 10.1055/s-0032-1324846
Viszerale Transplantationen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Spenderselektion und neues Transplantationsgesetz

C.-L. Fischer-Fröhlich
1   Deutsche Stiftung Organtransplantation, Region Baden-Württemberg, Stuttgart
,
A. Königsrainer
2   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Universitätsklinikum der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
,
S. Nadalin
2   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Universitätsklinikum der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
03. Dezember 2012 (online)

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Eine Organspende ist die wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Organtransplantation. Es gibt zwei Kategorien von Organspenden, für die unterschiedliche medizinische und rechtliche Voraussetzungen zu beachten sind:

  • die Spende von Verstorbenen und

  • die Lebendspende.

Bei Verstorbenen ist in Deutschland eine Organentnahme nur zulässig, wenn der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen vorliegt und die Hirntodfeststellung gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgt ist. Zusätzlich muss die Zustimmung im Sinne des Verstorbenen vorliegen. International wird hierfür der Begriff „Donation after Brain Death (DBD)“ verwendet.

Für eine Organspende gibt es primär fast keine Ausschlussgründe, sodass immer eine Rückmeldung an den Transplantationsbeauftragten der Klinik bzw. der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle für Organspenden angezeigt ist. Bei Lebendspenden wird das Spender-Empfänger-Paar im Transplantationszentrum nach festgelegten Kriterien untersucht.

In dieser Übersicht werden die Spenderselektionskriterien und der Ablauf der Organspende bei Verstorbenen (DBD) und Lebendspende (LD) zusammengefasst. Ferner wird auf die Änderungen der Novelle des Transplantationsgesetzes von 2012 eingegangen.