Fragestellung: Das Abschiedsritual dient dazu, sowohl den Angehörigen (unabhängig von Religions-
und Konfessionszugehörigkeit) als auch dem Personal eine Form der Verabschiedung am
Totenbett zu ermöglichen. Ziel unserer Beobachtungsstudie war es, die Praxis der Verabschiedung
auf einer Palliativstation unter folgenden Aspekten zu untersuchen:
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Anzahl der Abschiedsrituale im Verhältnis zu allen Verstorbenen
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Verteilung entsprechend der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit
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Anzahl der teilnehmenden Personen.
Methodik: Alle SeelsorgerInnen der Universitätsmedizin Mainz dokumentierten über einen Zeitraum
von 10 Monaten die durchgeführten Abschiedsrituale auf der Palliativstation.
Ergebnisse: Im Beobachtungszeitraum verstarben auf der Palliativstation 126 Patienten (53 katholisch,
34 evangelisch, 26 konfessionslos, 1 russisch-orthodox, 12 ohne Angabe). Bei insgesamt
75 Abschiedsritualen waren 42 Verstorbene katholisch, 20 evangelisch, 1 russisch-orthodox
und 12 konfessionslos. Es gab kein Abschiedsritual bei einem Patienten einer anderen
Religion. Ein Abschiedsritual fand somit bei 60% aller Verstorbenen statt (katholisch:
79%; evangelisch: 59%; konfessionslos: 46%). Bei 13 (21%) der konfessionsgebundenen
Patienten leitete ein/e konfessionsverschiedenene/r Seelsorger/in das Abschiedsritual.
Bei 11 der 12 Verstorbenen ohne Konfession beinhaltete das Abschiedsritual religiöse
Elemente. Bei 63 Abschiedsritualen (84%) fand zusätzlich auch ein seelsorgerliches
Gespräch statt. Die Anzahl der teilnehmenden Angehörigen bewegte sich zwischen 1 und
11 Personen. Bei 19 Abschiedsritualen war ein Teammitglied anwesend (25%).
Schlussfolgerung: Ein allen Angehörigen angebotenes Abschiedsritual wird mehrheitlich angenommen. In
unserer Untersuchung galt dies sowohl für konfessionslose wie konfessionsgebundene
Verstorbene, am häufigsten bei katholischer Konfessionszugehörigkeit. In Verbindung
mit dem Abschiedsritual spielt das seelsorgerliche Gespräch eine wichtige Rolle.