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DOI: 10.1055/s-0032-1322990
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Bayern – Charakteristika von Verordnungen
Hintergrund: Spezialisierte ambulante Palliativbetreuung (SAPV) wurde 2009 mit 15 Teams in Bayern implementiert. SAPV-Verordnungen werden zum Teil im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Ziel ist die Beschreibung von demographischen, klinischen und SAPV-spezifischen Charakteristika der zu betreuenden Patienten.
Methoden: Retrospektive Auswertung von SAPV-Verordnungen zwischen 1.7. und 31.12.2011. Einfache deskriptive Statistik mit Häufigkeiten und Proportionen.
Ergebnisse: Im angegebenen Zeitraum Prüfung von 1056 Verordnungen. 497 (47%) männlich, durchschnittliches Alter 69 Jahre (Median 69 Jahre (19 bis 105 Jahre). 862 (82%) Patienten mit Tumordiagnose; Mamma n=132 (15%); Lunge n=121 (14%), Pancreas n=69 (7%). Verordnungen wurden am häufigsten durch Hausärzte (n=548; 52%) und Krankenhausärzte (n=112; 11%) ausgestellt, seltener durch Palliativstationen (n=38; 4%). Erstverordnungen (n=745; 71%) lagen am häufigsten vor. Verordnungsdauer im Durchschnitt 45 Tage (Median 36 Tage (1 bis 184 Tage)). Verordnungsgründe: Schmerztherapie (n=678; 64%), respiratorische/kardiale Symptome (n=439; 42%)), neurol./psychiatr./psychische Symptome (n=518; 49%). Beantragte Leistungen: Beratung (n=98; 9%), Koordination (n=120; 11%), Teilversorgung (n=785; 74%), Vollversorgung (n=53; 5%). In 832 (79%) Fällen waren die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt. Einstufung des Verordnungsumfangs durch MDK-Gutachter: gerechtfertigt n=832 (79%), zu hoch n=145 (14%), zu niedrig n=9 (1%). Aus Sicht des MDK-Gutachters konnte die Kostenübernahme bei 56 Fällen (5%) nicht empfohlen werden. In 2 Fällen war ein Hausbesuch durch den MDK notwendig.
Diskussion: SAPV-Betreuung in Bayern wird überwiegend zur Teilversorgung für Tumorpatienten und durch Hausärzte verordnet. Nur bei einem Bruchteil der Verordnungen konnte aus Sicht des Gutachters des MDK die Kostenübernahme nicht empfohlen werden.