Zeitschrift für Palliativmedizin 2012; 13 - FV7
DOI: 10.1055/s-0032-1322963

Notfallliste vorzuhaltender Medikamente für die ambulante Palliativversorgung

M Thöns 1, 2, C Brüning 3, H Hilscher 1, 4, U Hofmeister 1, 5
  • 1Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen Lippe e.V., Münster, Germany
  • 2Palliativnetz Witten e.V., Witten, Germany
  • 3Apothekerkammer Westfalen Lippe, Münster, Germany
  • 4Palliativnetz, Iserlohn, Germany
  • 5Palliativnetz Münster e.V., Münster, Germany

Menschen am Lebensende möchten fast ausnahmslos zuhause gut betreut werden. Hierzu wird u.a. eine gute medikamentöse Versorgung notwendig sein. Diese lässt sich oft nicht langfristig planen, sodass etwa bei plötzlichen Schluckstörungen unmittelbar Medikamentenumstellungen erfolgen müssen. Ziel der Untersuchung ist es, einen Minimalkonsens aus vorzuhaltenden Medikamenten einerseits und deren Kosten andererseits zu finden.

Methoden: Bei einer Fortbildungsveranstaltung überwiegend leitender Ärzte ambulanter Palliativkonsiliardienste wurde um Angabe einer Minimalvorhaltung von vorzuhaltenden Medikamenten in Apotheken gefragt. In der Diskussion wurden nur die fünf Erstgenannten für flächendeckend erforderlich angesehen. Diese wurden mit der Apothekerkammer WL abgestimmt.

Ergebnisse: 30 Antworten wurden ausgewertet. Auf den ersten 5 Plätzen lagen Morphin 10mg Amp. 10X (Zustimmung 100%), Midazolam 5mg Amp. 5X (87%), Haloperidol 5mg Amp. 5X (73%), Dexamethason 8mg Amp. 5X (67%), Butylscopolamin 20mg Amp. 5 X (53%). Weitere Wünsche waren Lorazepam s.l. (43%), Scopolamin AT (23%), Diazepam 10mg Amp. (20%), orale Morphine (20%) und Fentanylpfl. (13%).

Diskussion/Schlussfolgerung: Die Vorratshaltung ist in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Hier heißt es: „Der Apothekenleiter hat die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendigen Arzneimittel ... vorrätig zu halten...“. Insofern war das Ziel, in Abstimmung mit der Apothekerkammer eine praxisnahe Versorgungsliste für palliativmedizinische Notfälle, die auf diese Weise etwa durch Fachpflege und Telefonkonsil managebar werden, zu erstellen. Diese ist naturgemäß den örtlichen Bedürfnissen entsprechend erweiterbar. Die vorgeschlagenen Top 5 Medikamente kosten im Einkaufspreis etwa 20 Euro. Auch bei einer Nicht-Abgabe dieser Arzneimittel hält sich damit die finanzielle Beteiligung an einer Optimierung der Versorgung palliativmedizinischer Notfälle in einem vertretbaren Rahmen.