Im Juni 2009 wurde in einem Gesetzentwurf festgelegt, dass Palliativmedizin als Pflichtlehr-
und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte
aufgenommen werden soll. Vorrangiges Ziel muss die Vermittlung von palliativmedizinischen
Grundkenntnissen und auch Einstellungen an alle Medizinstudierende sein. Den Studierenden
soll die eigene Einstellung zu schwerkranken und sterbenden Patienten bewusst werden,
und sie sollen Fähigkeiten einüben, die sie im Umgang mit diesen Patienten benötigen.
Im Modellstudiengang Medizin der RWTH Aachen wurde ein umfassendes Konzept eines Qualifikationsprofils
Palliativmedizin (Wahl-Pflichtfach) und eines Pflichtblocks Palliativmedizin erarbeitet,
in dem die oben genannten Anforderungen an die palliativmedizinische Lehre umgesetzt
sind. Im 7. Semester ist Palliativmedizin als Pflichtfach vorgesehen. Zwanzig Unterrichtseinheiten
à 45 Minuten bieten Vorlesungen und Unterricht in Kleingruppen zu ethischen, symptom-orientierten
und kommunikativen Themen an. Das Konzept richtet sich nach den nationalen (DGP) und
europäischen (EAPC) Vorgaben der Muster-Curricula für Palliativmedizin für Studierende
der Medizin. Das Qualifikationsprofil ermöglicht interessierten Studierenden, in Praktika
palliativmedizinische Themen zu vertiefen. Für einzelne Studierende wird ein Praktikum
zur Patientenbegleitung (Der Patient als Lehrer) angeboten. In diesem Praktikum werden
die Studierenden einem Patienten zugeordnet, den sie über vier Wochen und insgesamt
20 Stunden begleiten. Die Begleitung wird in 10 Stunden Supervision und in einer abschließenden
schriftlichen Arbeit reflektiert. Die Berichte der ersten Begleitungen wurden anonymisiert
als Buch veröffentlicht. Das Projekt hat im Jahre 2009den Förderpreis Palliativmedizin
der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gewonnen.