Dialyse aktuell 2012; 16(05): 272-273
DOI: 10.1055/s-0032-1320080
Fachgesellschaften
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP)

Position zur Personalsituation und -diskussion in Dialyseeinrichtungen
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Publication Date:
15 June 2012 (online)

 

In der nephrologischen Pflege wird sich der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal weiter verschärfen, wenn keine Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die BANP fordert, für die unmittelbare Behandlung nierenkranker Menschen überwiegend nephrologisches Fachpflegepersonal einzusetzen – dies ist bisher nicht verpflichtend. Die nephrologische Fachpflege ist jederzeit in der Lage, auf intervenierungsbedürftige Komplikationen bei der Behandlung zu reagieren und Verantwortung im Sinne der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten zu übernehmen. Die BANP spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Personalsituation in Dialyseeinrichtungen aus und bietet den ärztlichen Fachgesellschaften an, den Dialysestandard für 2012 gemeinsam zu überarbeiten.

Die bisherige personelle Besetzung basiert auf dem Dialysestandard 2006 [ 1 ]. In diesem Standard werden für die klinischen Dialysen, Akutdialysen und Sonderverfahren, ambulante Dialyseeinrichtungen und "Limited-care"-Zentren und Trainingsdialyse folgende personelle Anforderungen gestellt:

"Bei allen Behandlungsformen ist für die unmittelbare Patientenbehandlung speziell ausgebildetes, qualifiziertes Personal einzusetzen. Dazu gehören examinierte Pflegekräfte, Arztfachhelfer/innen und Arzthelfer/innen nach entsprechender Einarbeitung. Diese führen die Dialyseverfahren nach ärztlichem Behandlungsplan durch, sind für die rechtzeitige Information und Einschaltung des Arztes bei Abweichung vom normalen Dialyseverlauf verantwortlich und helfen so, eine gute Behandlungsqualität sicherzustellen.

Bei der stationären Dialysebehandlung in Krankenhaus oder Klinik sollte grundsätzlich examiniertes Pflegepersonal zum Einsatz kommen. Der Anteil von Fachpflegepersonal sollte über der Hälfte der Krankenschwestern/-pfleger liegen. Bei der ambulanten Zentrumsdialyse sowie der "Limited-care"-Dialyse (zentralisierte Heimdialyse) sollte ein Anteil von mindestens einem Drittel der examinierten Pflegekräfte die Qualifikation als Fachkrankenschwester/-pfleger für Nephrologie haben. Anteilsmäßig können auch bis zu 25 % des examinierten Pflegepersonals qualifizierte Arztfachhelfer/innen sein. Alle Arztfachhelfer/innen sollten die Qualifikation, "Arztfachhelfer/in in der Dialyse" anstreben. Für die Ausbildung und Betreuung von Heimdialysepatienten sollten bevorzugt Fachkrankenschwestern/-pfleger für Nephrologie herangezogen werden." [ 1 ]

 
  • Literatur

  • 1 Dialysestandard 2006 der Deutschen Arbeits-gemeinschaft für Klinische Nephrologie e. V. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Nierenzentren der DD nA e. V. sowie der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Nephrologie (APN). A.5.2 Anforderung an die Qualifikation des Pflegepersonals: 127.
  • 2 Beilage in Dialyse aktuell 2009; 9.
  • 3 Definition der nephrologischen Fachpflege, basierend auf: Spichiger E, Kesselring A, Spirig R et al. Professionelle Pflege – Entwicklung und Inhalte einer Definition. Pflege; 2006 19. 45-51
  • 4 Vortrag Prof. Kamps, AfnP-Symposium Fulda. 2009
  • 5 § 278 BGB.
  • 6 Haas S. Arbeitsfeld Dialyse. Bielefeld: Roter Faden; 2005. 70.
  • 7 Fortbildungscurriculum "Dialyse" für Arzthelferinnen. Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Köln 2002 6.
  • 8 Gemeinsame Bundesausschuss. Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V.