Den Einen geht es nicht schnell genug, die Anderen haben die Ruhe weg. Hersteller,
Krankenhäuser und Patienten fordern mehr Tempo bei der Einführung neuer Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden. Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss halten dagegen:
Echte Innovationen sind so selten wie Goldstaub. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz
kommt jetzt die Erprobungsregelung für nicht-medikamentöse Produkte.