Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2012; 9 - A30
DOI: 10.1055/s-0032-1313396

Rupturiertes PIP Brustimplantat nach ästhetischer Brustaugmentation: Fallbericht, operatives Vorgehen und histologische Aufarbeitung

M Dieterich 1, A Stachs 2, A Krause 2, T Reimer 2, B Gerber 2
  • 1Universitätsfrauenklinik Rostock, Klinikum Südstadt, Rostock, Deutschland
  • 2Universitätsfrauenklinik Rostock, Klinikum Südstadt, Rostock, Deutschland

Fragestellung:

Seit Bekanntwerden des Skandals um die PIP Brustimplantate wird betroffenen Frauen geraten, sich bei Ihrem behandelnden Arzt vorzustellen. Auch bei asymptomatischen Patientinnen wird die Entfernung der mit Industriesilikon gefüllten Implantate empfohlen.

Patienten und Methode:

Wir berichten über eine Patientin nach ästhetischer Brustaugmentation mit PIP Implantaten 2003 im Ausland. Nach Bekanntwerden der fehlerhaften Implantatproduktion, stellte sich die Patientin zur „Routinekontrolle“ in unserer Brustsprechstunde vor.

Ergebnis:

Klinisch ergab sich kein Anhalt auf Implantatruptur. In der Mammasonografie wurde der Verdacht auf ein defektes Implantat links geäußert. Nach Antrag auf Kostenübernahme für eine Revisions-OP wurden 50% der Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Nach Eröffnung der Prothesenkapsel kam es zum Austritt eines teils flüssigen, teils bröckligen wenig kohäsiven Gels. Nach ausführlicher Wundtoilette erfolgte die Implantation von zwei neuen Silikonimplantaten. Auffällige Befunde der Implantatkapsel wurden entfernt. Lichtmikroskopisch konnten massive Silikonablagerungen im Fettgewebe bzw der Implantatkapsel nachgewiesen werden. Ein Anhalt für Malignität ergab sich nicht.

Schlussfolgerung:

Rupturierte PIP Implantate lassen sich auf Grund ihrer gering kohäsiven Eigenschaften komplikationslos entfernen. Auffällige kapsuläre Befunde müssen entfernt werden. Eine komplette Entfernung der Kapsel ist auf Grund der Silikoneinlagerunge zu diskutiert. Die histologische Untersuchung der Kapsel muss erfolgen, um ein seltenes großzelliges anaplastisches T-Zell-Lymphom auszuschließen. Auch intakte PIP-Implantate sollten nach Klärung der Kostenerstattung entfernt werden.