Dialyse aktuell 2012; 16(04): 212
DOI: 10.1055/s-0032-1313302
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neues zur Organspende

Änderungen im Transplantationsgesetz
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Publication Date:
02 May 2012 (online)

 

Im September letzten Jahres diskutierte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Die darin genannte Entscheidungslösung bedeutet, dass jeder Bundesbürger zumindest einmal im Leben zu seiner Einstellung zur Organspende befragt werden soll. Die Antwort auf diese Frage soll dokumentiert werden. Es ist zu betonen, dass die Organspende weiterhin freiwillig bleibt und jeder sowohl medizinisch als auch persönlich gleich behandelt wird.

Der Bundesrat hat im September 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. Es geht neben der Umsetzung der europäischen Richtlinien über einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards darum, für die Entscheidung zur Organspende eine andere Lösung zu schaffen. Diese sogenannte Entscheidungs- oder Informationslösung sieht vor, jeden Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben zu seiner Einstellung zur Organspende zu befragen und diese Entscheidung anschließend zu dokumentieren. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll, befindet sich noch in der Diskussion. Bisher kann sich jeder für oder gegen eine Organspende entscheiden, ist aber nicht dazu verpflichtet.