Z Geburtshilfe Neonatol 2012; 216 - P27
DOI: 10.1055/s-0032-1309119

Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik – Übersicht der Indikationen über einen 5 Jahreszeitraum an einem Stufe III Zentrum

C Domröse 1, C Buczek 1, A Willruth 1, A Geipel 1, C Berg 1, U Gembruch 1
  • 1Abteilung für Geburtshilfe und Pränatale Medizin, Universitätsklinikum Bonn

Zielsetzung: Um eine Übersicht über die medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche zu erhalten, analysierten wir alle Schwangerschaftsabbrüche im Universitätsklinikum Bonn innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums.

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgten von 2002 bis 2006 aufgrund der bestehenden Beratungsregelung und Indikationsstellung (§218a Abs.1, 2 StGB) 631.800 Schwangerschaftsabbrüche. 615.436 (97,4%) Schwangerschaften wurden bei bestehender Beratungsregelung abgebrochen. In 16.223 (2,6%) Fällen lag eine medizinische und in 141 (0,02%) eine kriminologische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch vor.

Methodik: Retrospektive Analyse der Schwangerschaftsabbrüche bei Einlingsgraviditäten an einem Stufe III Zentrum (Universitätsklinikum Bonn) im Zeitraum von Juni 2002 bis Juni 2007.

Die Einteilung der Diagnosen erfolgte analog zu Dommergues Einteilung[1]. Einzelorganfehlbildungen wurden weiter spezifiziert.

Resultate: Aus medizinischer Indikation wurden 738 Einlingsschwangerschaften im genannten Zeitraum abgebrochen. Hiervon waren 717 (97,2%) Schwangerschaften älter als 12 Schwangerschaftswochen p.m., davon 210 (28,5%) Schwangerschaften in oder nach der 24. SSW p.m..

Am häufigsten lagen Einzelorganfehlbildungen (46,3%) vor, gefolgt von Chromosomenanomalien (32,7%) und geburtshilflichen Komplikationen (10,7%). Seltener waren nicht-chromosomale genetische Erkrankungen (4,3%) oder multiple Organfehlbildungen (3,9%).

Unterteilt man die Einzelorganfehlbildungen, so machten neurologische Fehlbildungen (48,5%) den größten Anteil aus vor angeborenen Herzfehlern (19,0%) und Fehlbildungen im Urogenitaltrakt (11,7%).

Die häufigste Einzelorganfehlbildung stellte die Spina bifida (22,2%) dar. Bei den Chromosomenstörungen war am meisten die Trisomie 21 (54,4%) vertreten, gefolgt von der Trisomie 18 (19,9%) und der Trisomie 13 (5,8%).

Zusammenfassung: Bei Einzelorganfehlbildungen und Chromosomenstörungen wurde am häufigsten die medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch gestellt.

Unter den Einzelorganfehlbildungen bildeten die neurologischen Fehlbildungen die größte Gruppe.

Literatur:

[1] Dommergues M et al. Termination of pregnancy following prenatal diagnosis in France: how severe are the foetal anomalies? Prenat Diagn. 2010 Jun; 30(6): 531–9.