Vor gut 15 Jahren führte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes
den sogenannten Datenträgeraustausch für die Heilmittelerbringer ein. Die geistigen
Väter erhofften sich vor allem ein einheitliches Abrechnungssystem. Bislang führte
es jedoch vor allem zu einer kräftigen Erhöhung des Verwaltungsaufwandes. Jetzt gibt
es neue Bestimmungen, und Besserung ist wieder nicht in Sicht.