In privaten und öffentlichen Unternehmen haben sich befristete Arbeitsverträge als
Mittel für eine flexible Personalplanung bewährt. Auch Kliniken und immer mehr Praxisinhaber
greifen in Zeiten unsicherer Konjunkturprognosen und unberechenbarer Gesundheitsreformen
auf dieses zulässige Instrument zurück. Dieser Artikel beschreibt die Gesetzesgrundlage
und zeigt, was insbesondere aus Arbeitgebersicht beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen
zu beachten ist.