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physiopraxis 2003; 1(2): 44-47
DOI: 10.1055/s-0032-1307741
DOI: 10.1055/s-0032-1307741
physiomanagement
Besser Vertrag als Handschlag
Rechtsformen für die gemeinsame PraxisWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Juni 2012 (online)
Wenn mehrere Physiotherapeuten beschließen, eine Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder gar eine GmbH zu gründen, kann das der Beginn einer menschlich wie wirtschaftlich bereichernden Beziehung sein. Doch nicht jede Zusammenarbeit klappt. Oft zeigen sich erst im Arbeitsalltag unverträgliche Vorstellungen und Eigenheiten der Therapeuten. Dann sind hoffentlich schriftliche Verträge vorhanden, sonst ist nicht selten der Gang zum Rechtsanwalt nötig.