Gesundheitswesen 2012; 74 - P25
DOI: 10.1055/s-0032-1307365

Risikoabschätzung im Bereich der Krankenhaushygiene anhand einer Risikoprofiltabelle

S Nickel 1, B Eberhardt 1, E Hartmann 1, U Kandler 1, S Kolb 1, V Lehner-Reindl 1, B Liebl 1, C Höller 1
  • 1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Erlangen

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer rechtlicher Vorgaben für die Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen zuständig. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt und berät hier die jeweils zuständigen Gesundheitsämter in der Erfüllung des gesetzlichen Überwachungsauftrags. Bisher war hauptsächlich die anlassbezogene Überwachung tragendes Element bei der Erfüllung des Überwachungsauftrages. Dieses System wurde 2008 durch die Durchführung von Schwerpunktprojekten und 2009 durch eine nicht-anlassbezogenen Regel-Überwachung ergänzt.

Um einen Überblick über die hygienisch problematischen Strukturen und das vorhandene, im Einsatz befindliche Hygienepersonal zu erhalten, wurde im Jahr 2011 eine sog. Risikoprofiltabelle erarbeitet. Diese Risikobeurteilung basiert auf einrichtungs-, patienten- und maßnahmenspezifischen Infektionsrisiken. Eine solche Beurteilungsgrundlage existierte bisher nicht und wurde von der 2011 gegründeten Spezialeinheit Infektionshygiene auf Basis der KRINKO-Empfehlungen („Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“) erstellt. Diese Risikoprofilerfassung wurde bei allen 389 Akutkrankenhäusern des bayerischen Krankenhausplans durch eine standardisierte Abfrage vorgenommen. Die Risikoprofiltabellen wurden an die einzelnen Gesundheitsämter verteilt und von diesen in Zusammenarbeit mit den Kliniken für jedes Krankenhaus im Einzugsbereich separat ausgefüllt und an das LGL zur zentralen Auswertung zurückgesandt. Die Risikoprofiltabelle wird u.a. in Abhängigkeit von Größe des Krankenhauses, Art der Stationen sowie Art des Patientenklientels ausgewertet werden und soll die Arbeit der Gesundheitsämter bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Überwachungsauftrags erleichtern.