Gesundheitswesen 2012; 74 - P21
DOI: 10.1055/s-0032-1307361

Schwerpunktprojekt: Surveillance auf Intensivstationen

S Kolb 1, B Eberhardt 1, E Hartmann 1, U Kandler 1, V Lehner-Reindl 1, S Nickel 1, B Liebl 1, C Höller 1
  • 1Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim

Anfang des Jahres 2011 hat eine neue Spezialeinheit, die Spezialeinheit Infektionshygiene (SEI), am bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist Teil einer Offensive zur Intensivierung der krankenhaushygienischen Überwachung in Bayern. Deren Ziel ist es, die Zahl der Krankenhausinfektionen zu senken und die seit Jahren beobachtete Zunahme multiresistenter Krankheitserreger einzudämmen.

Bereits in den letzten Jahren wurden standardisierte Schwerpunktüberwachungen mit anschließender zentraler Evaluation eingeführt. Seit In-Kraft-Treten des IfSG haben die Leiter von Krankenhäusern sicherzustellen, dass „die vom Robert Koch-Institut nach §4 Absatz2 Nummer2 Buchstabe b festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet (Änderung 2011: und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen gezogen) werden.“ Als Schwerpunktprojekt der SEI für das Jahr 2011 wurde die Surveillance auf Intensivstationen festgelegt. Mittels eines Fragebogens werden allgemeine Daten zum Krankenhaus bzw. einzelner Intensivstationen erfasst. Schwerpunkte der Befragung sind in Anlehnung an das KISS Modul Intensivstation (Surveillance nosokomialer Infektionen und multiresistenter Erreger auf Intensivstationen) Fragen zur Erfassung primärer Sepsis, Infektionen der Atemwege sowie Harnwegsinfektionen. Erfragt wird dabei, ob die Erfassung der Daten anhand einer KISS basierten Methode erfolgt und wie die entsprechenden Raten sind. Falls die Erfassung nicht KISS basiert erfolgt, wird eruiert, ob eine andere, nicht KISS-basierte Methode existiert. Die überwachende Behörde wird befragt, ob die nicht KISS-basierte Methode plausibel erscheint und ob die Raten korrekt berechnet wurden. Die Ergebnisse werden dargestellt.