Gesundheitswesen 2012; 74 - V28
DOI: 10.1055/s-0032-1307292

Fußpflege – Medizinische Fußpflege – Podologie: Eine Betrachtung aus hygienischer Sicht

U Schoel 1
  • 1Amt für Soziales und Gesundheit, Erfurt

Mit Erscheinen des Podologengesetzes vom 04.12.2001 und der Ausbildungsverordnung vom 04.01.2002 verband sich für den ÖGD die Hoffnung, dass künftig medizinische Fußpflegebehandlungen insbesondere am Risikofuß (Diabetischer Fuß, immunsupprimierter Patient, Wunden, tiefe Hühneraugen usw.) nur durch entsprechend gut ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden. Leider schützt dieses Gesetz lediglich die Berufsbezeichnung, nicht die Ausübung der Tätigkeit als solche.

Nach wie vor werden deshalb auch in Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen medizinische Fußpflegebehandlungen durch Nicht-Podologen durchgeführt.

Der Vortrag beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Fußpflege und Podologie gemäß Definition des Zentralverbandes der Podologen und Fußpfleger Deutschlands und zeigt anhand der unterschiedlichen Ausbildungslänge und -gegenstände die Gefahren auf, die die Durchführung medizinischer Fußpflegen durch Fußpfleger, die nicht die Podologenausbildung durchlaufen haben, mit sich bringen kann. Den 2000 theoretischen und 1000 praktischen Stunden im Rahmen der Podologenausbildung stehen beispielsweise 5 Tage á 6–8h Ausbildung zur medizinischen Fußpflege an der Fußpflegeschule Köln gegenüber.

Anhand von Bildern sollen insbesondere die Mängel aufgrund der nicht ausreichenden Ausbildung im Bereich Hygiene und Infektionsschutz verdeutlicht werden.

Das Gesundheitsamt Erfurt legt bei den Kontrollen der Fußpflegeeinrichtungen, die medizinische Fußpflegebehandlungen anbieten, u.a. die Forderungen des Medizinproduktegesetzes und der KRINKO-Richtlinie zur Aufbereitung der Medizinprodukte zugrunde. Bisher führte das in der Regel dazu, dass die medizinischen Fußpflegebehandlungen von Nicht-Podologen wegen der hohen Anforderungen an die Aufbereitung der Medizinprodukte (finanziell, zeitlich und intellektuell) aufgegeben wurden und künftig nur noch kosmetische Fußpflegebehandlungen durchgeführt werden.