Gesundheitswesen 2012; 74 - V22
DOI: 10.1055/s-0032-1307286

Vorgehen bei Noroviren-Ausbrüchen: Empfehlungen des Fachausschusses Infektionsschutz, Hessen

S Giernat 1, M Forßbohm 2, B Bornhofen 3 AM Hauri 4 für den hessischen Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverband Hessen der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e V
  • 1Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, Hanau
  • 2Gesundheitsamt Wiesbaden
  • 3Gesundheitsamt Hochtaunuskreis, Bad Homburg
  • 4Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Dillenburg

Seit Einführung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) im Jahr 2001 ist der Nachweis von Noroviren 2001 meldepflichtig. Von 2008 bis 2011 wurden jedes Jahr über 100.000 Gastroenteritiden durch Norovirus-Infektionen an das Robert Koch-Institut übermittelt. Viele dieser Erkrankungen wurden im Rahmen von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäusern diagnostiziert. Im IfSG definierte Aufgaben der Gesundheitsämter beinhalten die Erfassung und Übermittlung der (Norovirus-)Meldungen, die Ermittlungen von Infektionsquellen und der Ausbreitungswege im Umfeld der Erkrankten, Beratung und Überwachung von Infektionsschutzmaßnahmen. Eine Umfrage unter hessischen Gesundheitsämtern ergab, dass die Vorgehensweisen der Gesundheitsämter unterschiedlich waren und dass mehr Ausbrüche entdeckt werden wenn auch Einzelmeldungen nachgegangen wird. Im Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverband Hessen der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. wurden daher Empfehlungen zum Vorgehen der Gesundheitsämter bei Eingang einer Norovirus-Labormeldung bzw. einer Gruppenerkrankung an akuter Gastroenteritis nach §6 (Abs 1, Nr.2 b) erarbeitet. Ziel war – neben der Standardisierung der Vorgehensweisen – auch die Beschreibung der erfassten Ausbrüche auf Kreis- und Landesebene. Die Empfehlungen des Fachausschuss und die anhand der Empfehlung erhobenen Daten zu hessischen Norovirenausbrüchen in 2011 werden vorgestellt.