Eine Grundlage für verbindliches und rechtssicheres Verwaltungshandeln ist die – mitunter ironisch überspitzte – Frage der Zuständigkeit. Auch der amtsärztliche Gutachterdienst tut gut daran, sich mit dieser vermeintlichen Nebensächlichkeit zu beschäftigen, zumal sich in unklaren Fällen durchaus ärgerliche und konfliktträchtige Verfahrenskomplikationen ergeben können.
Ausgehend von aktuellen Einzelproblemen wurden durch den Arbeitskreis Qualitätssicherung in NRW kürzlich zwei Umfragen unter den Gesundheitsämtern auf den Weg gebracht. Einerseits betraf dies die Problematik der Zuständigkeit für klassische beamtenrechtliche Gutachten im Spannungsfeld zwischen „Wohnortprinzip“ und „Dienstortprinzip“. Andererseits sollten vergleichbare Besonderheiten in der Abarbeitung von Untersuchungsaufträgen von Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst hinterfragt werden.
In der teils auch auf die Bundesebene ausgeweiteten Erkenntnissammlung hat sich ein zwar lückenhaftes, aber dennoch anschauliches Bild mit großen Unterschieden in den jeweiligen Regelungen ergeben, bis hin zu offenkundigen, potentiell konfliktbehafteten Divergenzen.
Die orientierend ausgewerteten Ergebnisse sollen zusammenfassend präsentiert werden. Ergänzend sollten individuelle Erfahrungen diskutiert und die Notwendigkeit von bundesweit (?) einheitlichen Verfahrensregelungen erörtert werden.