Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2012; 19(01): 40
DOI: 10.1055/s-0032-1305951
DFR-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Tauglichkeitsuntersuchungen von Sporttauchern – GTÜM/DFR-Zertifikat für Ärzte

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Publication Date:
20 February 2012 (online)

Tauchen ist eine Trendsportart. Hunderttausende haben die Faszination der Unterwasserwelt und des schwerelosen Gleitens erfahren. Doch für das Ambiente in 15 m Tiefe ist der Mensch nicht gemacht. Die Abhängigkeit von kontinuierlicher Atemluftversorgung ist dabei das kleinere Problem, denn es lässt sich technisch lösen. Die Kompression und anschließende Dekompression des Körpers und seiner Hohlräume aber hat weitreichende Konsequenzen, vor allem dann, wenn Begleiterkrankungen bestehen. Daher wird die verantwortliche Tauchbasis von jedem Taucher ein "medical" verlangen, also die Vorlage einer medizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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Da es sich um eine Eignungsuntersuchung im Auftrag des Tauchers handelt, können sich Arzt und Klient auf eine Untersuchung einigen, auch ohne dass eine formale Qualifikation des Arztes vorliegt. Diese Situation wird erst hinterfragt, wenn das Tauchen Gesundheitsstörungen oder -schäden hervorgerufen hat und das initiale Einverständnis zerbrochen ist. Dann wird die Frage nach der Vorhersehbarkeit des Problems gestellt – und zumeist auf der Grundlage der Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) als Fachgesellschaft entschieden. Andererseits wird die Tauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern oft mit anderen medizinischen Reisevorbereitungen verbunden, zumal das Ziel ja dann nicht der heimische Berg- oder Baggersee, sondern das Rote Meer oder die Malediven sind. Insofern handelt es sich um ein reisemedizinisches Thema.

Wie also konnte die Übereinstimmung des Geschehens mit den Vorstellungen der GTÜM hergestellt werden, ohne erfahrenen Reisemedizinern die zusätzliche Ausbildung zum Tauchmediziner abzuverlangen, obwohl tauchmedizinische Inhalte bereits Teil des Fachzertifikats ‚Reisemedizin (DFR)’ waren? In dieser Situation hat es aufgrund der guten und vertrauensvollen Kooperation zwischen DFR und GTÜM im Jahr 2003 eine Übereinkunft gegeben. Wer den 32-h-Grundkurs Reisemedizin und das Aufbaumodul 6 des Fachzertifikats Reisemedizin absolviert hat, dem bescheinigen die beiden Gesellschaften mit einem gemeinsamen Zertifikat, die erforderliche Qualifikation für "Normalfälle" zu besitzen. Dieses sind Erwachsene ohne tauchmedizinisch relevante Vorerkrankungen. Stellen sich weitergehende Probleme he-raus, so sind diese nach den Kriterien der GTÜM zu bewerten und einem Tauchmediziner (GTÜM) zuzuleiten.

Das Zertifikat bietet daher die Möglichkeit, die Qualifikation auch gegenüber Patienten und reisemedizinisch Beratenen auszuweisen – und eine verantwortliche Leistung in einem rasch wachsenden Markt anzubieten.

Dr. Burkhard Rieke, Düsseldorf