Gesundheitswesen 2011; 73 - N5
DOI: 10.1055/s-0031-1300929

PsychKGs und ÖGDGs der Bundesländer im Vergleich

M Albers 1
  • 1Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst, Mettmann

In den Gesetzen über Schutz- und Hilfsmaßnahmen für psychisch kranke Menschen (PsychKG) oder den Gesetzen über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) finden sich die einschlägigen Gesetzesregelungen zu den Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpD). Bisherige vergleichende Darstellungen fokussieren auf die Regelungen zum Unterbringungsrecht in PsychKGs und Landes-Unterbringungsgesetzen, während das eigentliche Anliegen, nämlich dass ein kommunaler psychiatrischer Fachdienst als „ambulant aufsuchender Dienst“ ohne Anspruchsvoraussetzungen und somit als niederschwelligstes Angebot der Gemeindepsychiatrie den Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge für Menschen mit einer psychischen Erkrankung konkretisiert weniger thematisiert wurde.

In diesem Vortrag werden vergleichend die jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen dargestellt, auf die sich die Beratungs-, Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes jeweils beziehen. Weiterhin wird versucht darzustellen, wie weit die gesetzliche Norm die Versorgungsrealität prägt bzw. welche Strukturen sich entwickelt haben, wo eine gesetzliche Grundlage fehlt.