Im OP 2011; 01(06): 283
DOI: 10.1055/s-0031-1292265
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Brennpunkt Recht
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Tobias Weimer
1   WEIMER I BORK, Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum, eMail: info@kanzlei-weimer-bork.de   URL: kanzlei-weimer-bork.de
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. Oktober 2011 (online)

Zusammenfassung

Rechtssicherheit beim Lagern – Im OP gilt die Faustformel: Der Operateur trägt für alle Lagerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Operation die Verantwortung. Wie aber hat eine adäquate, „rechtssichere“ Lagerung auszusehen, wie wird sie durchgeführt?