Suchttherapie 2011; 12 - S13_4
DOI: 10.1055/s-0031-1284540

„Vergällung von GBL („Liquid Ecstasy“) – Die Lösung für die betäubungsmittelrechtlichen Probleme mit GHB/GBL?“

M Rath 1
  • 1Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg Bad Schussenried, Bad Schussenried

Gammbutyrolacton (GBL), prodrug für die unter dem BtmG stehende Substanz Gammahydroxybuttersäure (GHB), ist weiterhin trotz bestimmter Veränderungen wie des Monitorings im handel und gewerblichen Verkauf, relativ leicht über das Internet verfügbar. Es hat sich in den letzten Jahren in Deutschland ebenso wie auch in verschiedenen anderen Ländern als Rausch- und Suchtmittel in einem epidemiologisch relevanten Umfang etabliert. Zudem ist auf immer wieder auftretende Fälle von drink spiking hinzuweisen. Bisherige Bestrebungen zur Änderung dieser Rechtslage, insbesondere eine Unterstellung von GBL unter das BtmG, scheiterten bisher daran, dass GBL zugleich auch ein wichtiger Grundstoff in der chemischen Industrie ist, der in der Größenordnung von mehreren tausend Tonnen allein in Deutschland weiter verarbeitet wird. Ein Ausweg könnte in der Vergällung von GBL und der im Hinblick auf das BtmG unterschiedlichen Behandlung von GHB und GBL bestehen. Es werden die physikochemischen Aspekte der Vergällung von GBL aufgegriffen, die sich ergebenden rechtlichen und sonstigen Vor- und Nachteile dieser Lösung erörtert sowie der Stand der Erörterungen der GBL-Problematik mit der Drogenbeauftragten des Deutschen Bundestages wiedergegeben und schließlich mögliche Forderungen des Suchthilfesystems an den Gesetzgeber formuliert.

Literatur: Rath M. (2011): GHB/GBL („Liquid Ecstasy“). In: Batra A., Bilke O. (Hrsg.): Praxisbuch Sucht. Thieme Stuttgart, im Druck.