Gesundheitswesen 2011; 73 - A367
DOI: 10.1055/s-0031-1283648

Zur Qualitätssicherung der Sozialmedizinischen Sachaufklärung der Deutschen Rentenversicherung: Literaturrecherche

A Strahl 1, C Gerlich 1, H Vogel 1
  • 1Universität Würzburg, Institut für Psychotherapie und Med. Psychologie, AB Rehabilitationswissenschaften, Würzburg

Hintergrund: Im Januar 2002 nahm die Kommission zur Weiterentwicklung der Sozialmedizin in der gesetzlichen Rentenversicherung ihre Arbeit auf [1]. Um die Entwicklung der sozialmedizinischen Sachbegutachtung auch zukünftig auf einem hohen evidenzbasiertem Niveau zu halten, sollten auf Grundlage der bestehenden Strukturen und Vorgänge zukunftsweisende Weiterentwicklungsvorschläge formuliert werden. Nach nunmehr fast zehn Jahren Kommissions- und Projektgruppenarbeit sind die Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Versicherten und Förderung der Begutachtungsqualität weitestgehend umgesetzt. Ein wichtiger Teilbereich der Empfehlungen betrifft die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für die sozialmedizinische Begutachtung. Methode: Zur Beantwortung der Frage, welche Ansätze und Konzepte zur Qualitätssicherung sich in der Sozialmedizin zwischenzeitlich entwickelt haben, wurde eine umfassende Literaturrecherche, u.a. mit den Datenbanken PubMed, SpringerLink, Thieme-eJournals und den Datenbanken der Deutschen Rentenversicherung, durchgeführt. Die Schlüsselwörter der Recherche sind „Sozialmedizin„, „Begutachtung„ und „Qualitätssicherung„. Ergebnisse: Bei der Recherche wurden aufgrund der Abstracts insgesamt 122 Publikationen identifiziert. Davon wurden nach dem Auswahlkriterium „Qualitätssicherung in der Deutschen Rentenversicherung„ 61 ausgewählt. Diese lassen sich vier Gruppen zuordnen: (1) „Bedarfsregelung/Indikationsstellung„, (2) „Begriffliche Vereinheitlichung und ICF-Implementierung in die sozialmedizinische Begutachtung„, (3) „Leitlinien„ und (4) „Modelle der sozialmedizinische Qualitätssicherung„. Im Sinne der Qualitätssicherung dient eine Indikationsgerechte Zuweisung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit (Gruppe 1) der Vermeidung von Unter-, Über- und Fehlversorgung. Voraussetzung einer internen und trägerübergreifenden Qualitätssicherung von Gutachten und Begutachtungsprozessen ist die einheitliche Verwendung sozialmedizinischer Termini (Gruppe 2) [2]. Die Implementierung der ICF in die Begutachtungspraxis dient in diesem Sinne der zunehmend standardisierten Beschreibung von Gesundheit und Behinderung unter Berücksichtigung des biopsychosozialen Modells. Hinweise zur Begutachtung und indikationsspezifische Gutachtenstandards/Leitlinien (Gruppe 3) helfen, als standardisierte Handlungskorridore, die Qualität der Abläufe in der Begutachtungspraxis zu fördern [3]. Weiterhin lassen sich Beiträge über verschiedene Modellprojekte der sozialmedizinischen Qualitätssicherung finden (Gruppe 4). Schlussfolgerung: Vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen und kontinuierlicher fachlicher Weiterentwicklungen haben sich in den letzen Jahren bedeutende Fortschritte in der Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung ergeben.

Literatur:

1 [VDR] Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.) (2004). Abschlussbericht der Kommission zur Weiterentwicklung der Sozialmedizin in der gesetzlichen Rentenversicherung (SOMEKO). DRV-Schriften, 53. Bad Homburg: WDV. 2 [DRV] Deutsche Rentenversicherung Bund (2009). Sozialmedizinisches Glossar der Deutschen Rentenversicherung. DRV-Schriften, Band 81. Berlin: DRV. 3 Ueberschär, I. (2008). Qualitätssicherung bei der sozialmedizinischen Sachaufklärung in der Deutschen Rentenversicherung. Gesundheitswesen, 70, 690–695.