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DOI: 10.1055/s-0031-1283480
Qualitätsberichte zur Unterstützung der ärztlichen Patientenberatung
Einleitung/Hintergrund: Seit 2004 sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die Berichte sollen es Patienten ermöglichen, sich im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung über die Qualität der Versorgung zu informieren. Jedoch stützen Patienten ihre Entscheidung eher auf die Empfehlung ihres vertrauten Arztes. Ziel der Studie war es, die Informationspräferenzen einweisender Ärzte zu untersuchen, um damit die Qualitätsberichte so zu gestalten, dass Ärzte sie bei der Patientenberatung einsetzen. Daten und Methoden: Telefonische, strukturierte Primärbefragung einer geschichteten Zufallsstichprobe von 300 Ärzten (je 20 Allgemeinärzte, Internisten, Chirurgen, Gynäkologen, Orthopäden aus Nord-, Süd-, Ostdeutschland). Die Präferenz in Bezug auf 83 Qualitätsindikatoren wurde erfragt, die aus einer systematischen Literaturanalyse und den aktuellen Qualitätsberichten entstammten. Die Auswertung erfolgte deskriptiv sowie anhand multivariater Regressions- und Faktorenanalysen. Ergebnisse: Weniger als die Hälfte der befragten Ärzte wusste von der Existenz der gesetzlichen Qualitätsberichte, 14% gaben an, Informationen aus den Berichten gezielt zur Patientenberatung genutzt zu haben. Die Befragten sprachen solchen Indikatoren für die Patientenberatung die höchste Relevanz zu, die die persönliche Erfahrung des Arztes mit dem Krankenhaus sowie die Rückmeldungen der Patienten widerspiegeln. Dabei nimmt insbesondere die Qualität des Kommunikationsprozesses eine Schlüsselrolle ein. Neben diesen „weichen„ Faktoren besteht ein grundsätzliches Interesse an wesentlichen Struktur- und Ergebnisparametern. Insgesamt unterschied sich der Informationsbedarf von Ärzten unterschiedlicher Alters-, Geschlechts- und Facharztgruppen nur marginal. Diskussion/Schlussfolgerungen: Damit der gesetzliche Qualitätsbericht Ärzten als sinnvolle Informationsquelle für die Patientenberatung dienen kann, ist es wichtig, die Bekanntheit der Berichte zu erhöhen und gleichzeitig das Vertrauen der Ärzteschaft in ein solches Berichtsinstrument zu stärken. Teilweise sind die von Ärzten benötigten objektiven Struktur- und Leistungsdaten bereits im Qualitätsbericht enthalten. Darüber hinaus müssen Überlegungen über die Integration von „weichen„ Faktoren in das Berichtsinstrument angestoßen werden.