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DOI: 10.1055/s-0031-1279859
Radiofrequenzablation bei Barrettösophagus
Hintergrund: Etwa 30% der Patienten mit erfolgreich, lokal entferntem Barrettkarzinom entwickeln innerhalb von 5 Jahren ein Zweitkarzinom (Ell et al.), niedriggradige Dysplasien können in ca. 10% in ein Karzinom übergehen, wenn man sie belässt. Diese Argumente sprechen für die komplette Entfernung der Barrettschleimhaut, sobald eine prämaligne Veränderung besteht.
Unser Konzept sieht bei mukosalem Karzinom oder umschriebener hochgradiger Dysplasie eine endoskopische Mukosaresektion mit folgender RFA vor. Bei leichtgradiger Dysplasie oder makroskopisch nicht auffindbarer hochgradiger Dysplasie eine primäre RFA. Barrett ohne Nachweis einer Dysplasie wird nicht als Indikation für eine RFA gesehen, bei Patientenwunsch in Einzelfällen (bei langem Barrett, familiärer Belastung oder sehr jungen Patienten) aber durchgeführt.
Patienten: In den letzten 3 Jahren wurde an unserer Abteilung bei 24 Patienten eine Radiofrequenzablation (RFA) bei Barrettösophagus durchgeführt. Indikationen waren 5 mukosale Karzinome mit EMR, 6 schwere Dysplasien mit EMR, 3 schwere Dysplasien ohne EMR, 5 leichte Dysplasien, sowie 5 Fälle ohne Dysplasie.
Methode: Sämtliche Eingriffe wurden in Intubationsnarkose durchgeführt. Den Patienten wurde eine PPI Therapie in doppelter Standarddosis bis 12 Monate nach der letzten Behandlung verordnet. Ja nach Ausmaß der Barrettmukosa wurde eine Behandlung mit dem HALO 360 oder HALO 90 System durchgeführt (je 2 Ablationen mit 12 Joule). Die Ablationen wurden bis zum Verschwinden der Barrettmukosa wiederholt. Dazu waren im Schnitt 2,2 (1–6) Sitzungen notwendig. Gesamt 53, 27 HALO 360, 26 HALO 90. Die mediane Nachbeobachtungszeit beträgt derzeit 11,2 Monate.
Ergebnisse: Es ist bei allen Patienten gelungen Dysplasien (IEN) zu eradizieren. In 79% der Fälle ist es bisher gelungen, das gesamte Barrettepithel zu eradizieren, 3 Patienten haben noch kleinste Barrettinseln und befinden sich in einer endoskopischen Nachsorge. Bei einem Patient ist es zu einer symptomatischen Striktur mit Notwendigkeit einer Bougierung gekommen.
Schlussfolgerung: Die Radiofrequenzablation bringt zu einem großen Teil die Möglichkeit, die Barrettmukosa rückzubilden. Wir sind der Meinung, dass mukosale Karzinome und schwere Dysplasien aus onkologischen Gründen primär endoskopisch reseziert werden sollen. Strikturen kommen nach Radiofrequenzablation relativ selten vor.