Geburtshilfe Frauenheilkd 2011; 71 - P202
DOI: 10.1055/s-0031-1278559

Hirnorganische Veränderungen nach intrauterinem Fruchttod eines Feten bei monochorialen Zwillingsschwangerschaften: Vergleich zwischen Ultraschall und Magnetresonanztomografie

B Jatzko 1, D Preyer 2, C Worda 1
  • 1Universitätsfrauenklinik AKH Wien
  • 2Universitätsklinik für Radiodiagnostik AKH Wien

Einleitung:

Monochoriale Zwillingsschwangerschaften sind mit einem erhöhten Risiko für Mütter und Kinder assoziiert. Der Tod eines Feten nach dem ersten Trimenon, mit einer Inzidenz von 12%, ist mit einer erhöhten Morbidität und Mortalität des überlebenden Feten vergesellschaftet. Häufig kommt es in Folge zu einem Blutshifiting, welches bis zum Tod des überlebenden Zwillings führen kann.

Studienziel:

Ziel dieser Studie ist es, strukturelle cerebrale Auffälligkeiten des überlebenden Zwillings so früh wie möglich zu diagnostizieren. Hierfür wurden Magnetresonanztomografie (MRI) und Ultraschall bezüglich Aussagekraft, Genauigkeit und Erkennungszeitpunkt hirnorganischer Veränderungen verglichen. Weiters wurde das Outcome der überlebenden Feten von monochorialen Zwillingsschwangerschaften, bei welchen es nach Interventionen wie Laser oder Nabelschnurkoagulationen zum Versterben eines Feten kam, mit jenen nach spontanem intrauterinem Versterben verglichen.

Methoden:

Es handelt sich um eine retrospektive Studie. Es wurde bei allen eingeschlossenen Schwangeren nach Absterben eines Feten zumindest ein MRI durchgeführt. Die Ergebnisse der MRI Untersuchung wurden mit den Ultraschallbefunden verglichen.

Ergebnisse:

Neurologische Auffälligkeiten konnten mittels MRI in 50% der überlebenden Feten diagnostiziert werden. Im MRI zeigten sich Veränderungen, welche mittels Ultraschall nicht oder erst später entdeckt werden konnten.

Diskussion:

Das fetale MRI sollte beim Tod eines Feten bei monochorialen Zwillingsschwangerschaften nach dem ersten Trimenon das Diagnosekriterium erster Wahl sein, da es neurologische Auffälligkeiten des überlebenden Zwillings möglicherweise früher und genauer diagnostizieren kann als der Ultraschall. Es sollte demnach nicht nur zur weiteren Abklärung eines auffälligen Ultraschallbefundes dienen.