Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2011; 8 - A194
DOI: 10.1055/s-0031-1278197

Die Mammareduktionsplastik in Deutschland – Qualitätsmarker an deutschen AWOgyn Kliniken

A Sycha 1, A Steckenmesser 1, U Wagner 1, L Zwiorek 1
  • 1Klinik für Gynäkologie, gynäkologische Endokrinologie und Onkologie, Philipps-Universität, Marburg, Deutschland

Einleitung: Die Kostenübernahme einer Mammareduktionsplastik als medizinisch indizierter Eingriff wird von den Kostenträgern zunehmend restriktiv gehandhabt mit dem Hinweis auf einen fehlenden Wirksamkeitsnachweis.

Material und Methode: Wir haben mittels eines speziell für die Mammahyphertrophie entwickelten, validierten Fragebogens eine retrospektive Untersuchung durchgeführt. Es beteiligten sich 18 Kliniken deutsche AWOgyn – Kliniken.

Ergebnisse: Die Auswertung bezog sich auf die Verbesserung des Gesundheitsstatus und damit auf die Parameter, die für die Krankenkassen entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags relevant sind. Hauptbeweggrund für den Eingriff waren körperliche Beschwerden, kosmetische Aspekte spielten eine untergeordnete Rolle. Die Symptome bestehen langfristig, im Mittel lagen zwischen Beschwerdebeginn und Operation 17 Jahre. Alle typischen Beschwerden wie Schulter-, Nacken und Wirbelsäulenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schmerzen beim Laufen und Finger-Paraesthesien konnten durch die Operation zu 60% bis 95% aufgehoben oder deutlich gebessert werden.

Die präoperative konservative Therapie erwies sich als kostenintensiv und ineffektiv. Häufige Arztbesuche, Medikamenteneinnahme, physikalische Verordnungen etc. konnten durch die Operation abgestellt werden. Durch die Einsparungen und die verbesserte körperliche Performance ist der Eingriff in hohem Maße wirtschaftlich.

Die Qualität der Eingriffe war hoch. Die Komplikationsrate war niedrig, die Arbeitsfähigkeit und das Wohlbefinden waren rasch wieder hergestellt.

Fazit: Die Mammareduktionsplastik wird an AWOgyn Kliniken indiziert eingesetzt und ist hierbei eine sichere und effektive Operation. Sie greift kausal an der Beschwerdesymptomatik an und kann auch unter Kostengesichtspunkten bestehen. Die häufige Krankenkassen-Annahme einer Erschleichung kosmetischer Operation zu Lasten der Versichertengemeinschaft ist unberechtigt.