Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2011; 6(2): 52-54
DOI: 10.1055/s-0031-1277958
praxis

Rund um die Praxis

Haftung des Heilpraktikers und Patientenaufklärung RAinSuzan Ulusal
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
12. Mai 2011 (online)

Summary

Schädigen Heilpraktiker bei ihrer Arbeit einen Patienten, kann er sie dafür haftbar machen. Um das Haftungsrisiko möglichst gering zu halten, sollten Patienten so aufklärt werden, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht, und die Behandlung sollte "lege artis" auch im eigenen Interesse sorgfältig dokumentiert werden. Die Rechtsanwältin Suzan Ulusal erklärt die wichtigsten Details, die Heilpraktiker zu diesem Thema wissen sollten.

Weiterführende Literatur

  • 1 Ulusal S. Recht in der Naturheilpraxis. Stuttgart: Haug; 2011

RAinSuzan Ulusal



Theatinerstr. 44

80333 München

eMail: info@rechtsanwaeltin-ulusal.de

Suzan Ulusal ist seit 1989 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei und Fachanwältin für Steuerrecht. Tätigkeitsschwerpunkte ihrer Kanzlei sind u. a. Rechtsgebiete rund um die Naturheilpraxis sowie Medizinrecht. Seit 2008 ist sie auch Heilpraktikerin und als Autorin und Referentin für die speziellen rechtlichen Belange für Heilpraktiker tätig.

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