Aktuelle Ernährungsmedizin 2011; 36 - P2_2
DOI: 10.1055/s-0031-1276762

Screening und Therapie der Mangelernährung – Kostenabbildung im DRG-System?

J Burkhardt 1, A Werner 1, D Haberzettl 1, A Herbst 1, M Fedders 1, A Weimann 1
  • 1Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig, Deutschland

Einleitung: Das in einer Ministerratsempfehlung der Europäischen Union 2009 geforderte „Screening„ aller Patienten im Krankenhaus auf „Mangelernährung„ wird bisher in Deutschland infolge häufig fehlender Infrastruktur und betriebswirtschaftlich nicht kalkulierter Mehrkosten nur sehr vereinzelt durchgeführt. Es war daher insbesondere zu prüfen, ob der durch die Mangelernährung verursachte Mehraufwand im Rahmen der Abrechnung durch die zusätzliche Kodierung der Mangelernährungsdiagnosen E46 und R64 nach ICD-10 abgebildet werden kann.

Methoden: Vom 01.10.2009 bis 31.03.2010 wurde im Klinikum St. Georg Leipzig, einem großen Versorgungskrankenhaus, durch die Abteilung Ernährungsdiagnostik bei der Aufnahme aller Patienten ein „Screening auf Mangelernährung„ nach dem „Nutritional Risk Score„ durchgeführt. Die Falldaten wurden mittels des speziellen PC-Programmes Kodip DRG-Proof durch Eingabe: 1. Falldaten ohne Mangelernährungsdiagnose, 2. Falldaten mit der Diagnose Kachexie R64, 3. Falldaten mit der Diagnose nicht näher bezeichnete Energie- und Eiweißmangelernährung E46 und 4. Falldaten mit beiden Diagnosen R64 und E46 gegroupt ohne Beachtung der Kodierrichtlinien.

Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum wurden ca. 18.000 Patienten einem „Pre-Screening„ unterzogen. Bei 3.532 positiv gescreenten Patienten (etwa 19,6%) erfolgte ein „Screening„ in der Ernährungsambulanz, von denen 354 Patienten (etwa 2,0%) eine Mangelernährung aufwiesen. Es wurden insgesamt 350 Fälle auf eine mögliche Erlösänderung geprüft. Die Kodierung mit nur einer Mangelernährungsdiagnose ergab für die Diagnose R64 in 35 Fällen (10,0%) eine Erlöserhöhung um €42.687,92 und für die Diagnose E46 in 37 Fällen (10,6%) eine Erlöserhöhung um €52.259,41. Die gleichzeitige Kodierung mit den beiden Mangelernährungsdiagnosen R64 und E46 ergab in 82 Fällen (23,4%) eine Erlöserhöhung von €126.797,87.

Schlussfolgerung: Durch Kodierung der Mangelernährungsdiagnosen kann eine Steigerung der Erlöse erreicht werden. Es muss geprüft werden, ob die Mehrerlöse die Kosten für Screening und ernährungsmedizinische Therapie decken.