Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2011; 6(1): I-IV
DOI: 10.1055/s-0031-1274911
Fortbildungsbeilage spektrum

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Publication Date:
23 March 2011 (online)

Heilpraktiker bilden sich sehr engagiert und regelmäßig fort – ganz ohne Zwang und Pflicht, einfach, weil sie wissen, dass sie dies ihren Patienten schuldig sind und eine Praxis sich heutzutage auch kaum anders erfolgreich führen ließe. Doch tatsächlich sind sie nach der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Diese Fortbildung müssen sie zudem nachweisen – im Extremfall vor Gericht.

Ganz unabhängig davon ist eine kontinuierliche Qualifizierung heutzutage unerlässlich. Nicht nur Politiker und maßgebliche Vertreter des Gesundheitswesens fordern eine dokumentierte Qualitätssicherung. Moderne, aufgeklärte Patienten erwarten ebenfalls – völlig zu Recht – aktualisiertes Wissen und umfassende Kompetenz auf neuestem Stand von ihren Therapeuten.

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