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DOI: 10.1055/s-0031-1274414
Hygiene in Schulen – gibt es eine Tendenz zum Besseren?
Über Hygienemängel in Schulen wird allenthalben geklagt, insbesondere über mangelhafte Sanitäranlagen und unzureichende Reinigung. Nach §36 Infektionsschutzgesetz müssen auch die Kindereinrichtungen (incl. Schulen) Hygienepläne erstellen. Die Gesundheitsämter haben die Pflicht, Kindereinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung der Infektionshygiene zu beraten und zu überwachen – wie die medizinischen Einrichtungen und Altenpflegeheime.
Das Frankfurter Amt für Gesundheit hat alle Kindereinrichtungen in Frankfurt über ihre Pflichten nach Infektionsschutzgesetz informiert und ihnen einen Musterhygieneplan zur Verfügung gestellt, der einfach auf die Belange der einzelnen Einrichtungen anzupassen ist. Im Jahr 2009 wurden zahlreiche Raumluftmessungen in Klassenräumen auf Kohlendioxid vorgenommen, um die Raumluftqualität zu bestimmen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die für Herbst 2009 erwartete Influenzawelle wurden alle Schulen auf die Bedeutung der Händehygiene und die erforderliche Ausstattung der Handwaschbecken mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (Papier oder Handtuchtollen mit Rückholsystem) hingewiesen. Im September 2009 wurden an über 60 Schulen mehr als 450 Handwaschbecken vor Ort überprüft. Diese Überprüfungen wurden im November 2009 und im September 2010 wiederholt.
Ergebnisse: Trotz mehrfachen Nachfassens haben nur 44% der Schulen die Hygienepläne dem Gesundheitsamt zugeschickt, teilweise den unangepassten Musterhygieneplan. Die Raumlufthygiene-Untersuchungen zeigten einen erheblichen Verbesserungsbedarf durch Lüftung. Während der Anwesenheit der Schüler war nur in 34% der Zeit der Pettenkoferwert von 1000 ppm CO2 unterschritten, in 37% der Zeit lagen die CO2-Konzentrationen über 1500 ppm, in 15% der Zeit sogar über 2000 ppm, mit Maximalwerten bis ca. 5000 ppm (entspricht MAK-Wert). Die Ausstattung der Waschbecken in Sanitärbereichen war bei der Erstuntersuchung in 80% der Fälle nicht zu beanstanden, bei der Zweituntersuchung gab es keinerlei Beanstandungen und bei der Nachuntersuchung im Jahre 2010 fehlte wieder in 20% der überprüften Becken die Flüssigseife. Die Waschbecken in den Klassenräumen waren zu Beginn am schlechtesten ausgestattet – bei 40% war keine Flüssigseife und bei 55% kein Einmalhandtuch vorhanden; im November 2009– Pandemiephase – waren alle Waschbecken ordnungsgerecht ausgestattet. Im Herbst 2010 fehlten in 15% der Waschbecken im Klassenraum wieder Flüssigseife und in 10% Einmalhandtücher.
Fazit: Die Hygiene in Schulen bedarf größerer Aufmerksamkeit durch die Gesundheitsämter. Insbesondere die Lüftungssituation ist verbesserungsbedürftig, aber auch die Möglichkeiten für eine gute Händehygiene.