Endoskopie heute 2011; 24 - FV22
DOI: 10.1055/s-0030-1271270

Die Qualität der präoperativen Endoskopie beim Ösophaguskarzinom. Wie gut ist sie wirklich?

M Colombo-Benkmann 1, T Vowinkel 1, D Palmes 1, D Tübergen 1, M Brüwer 1, N Senninger 1
  • 1Universität Münster, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Münster, Germany

Einleitung: Die präoperative Endoskopie ist entscheidend für die Operation des resektablen Ösophaguskarzinoms. Ziel der retrospektiven Untersuchung war ein Vergleich der in unserem Zentrum erfolgten präoperativen Endoskopie (ZE) mit derjenigen anderer Einrichtungen (RE) hinsichtlich der für die operative Strategie entscheidenden Parameter.

Patienten und Methoden: Neunzig Patienten (m n=70, w n=20; Alter 63 a [28–85]) mit einem Ösophaguskarzinom (Plattenepithelkarzinom n=29; Adenokarzinom n=61) wurden kurativ reseziert. Bei allen Patienten wurden präoperativ sowohl eine RE als auch eine ZE durchgeführt. Erfasst wurden die longitudinale Tumorausdehnung, Hiatus, Schleimhautgrenze, jeweils in cm von der Frontzahnreihe (FZR) gemessen, sowie vorhandene Barrettmukosa, Stenosegrad, zirkumferentielle Ausdehnung und intraluminales Wachstumsmuster.

Ergebnisse: Die präoperative histologische Verifizierung der Karzinome gelang bei 97% der Patienten durch die RE. Der Abstand zwischen FZR und oberem Ösophagussphinkter wurde durch 9% der ZE angegeben, jedoch durch keine RE. Jedoch hatte nur 1 Patient ein Karzinom des oberen Ösophagusdrittels. Die OG der Tumoren wurde durch 97% der ZE, jedoch nur durch 58% der RE erfasst, die UG wurde durch 82% der ZE und 33% der RE beschrieben. Die Differenz zwischen den gemessenen Abständen von OG bzw. UG zur FZL betrug 1cm [0–7] bzw. 1cm [0–6]. Bei 14% der Patienten machte eine Stenose die Angabe des Abstandes der UG von der FZR unmöglich. Die Lokalisation der Schleimhautgrenze zwischen Ösophagus und Kardia wurde in 72% der ZE Befunde jedoch nur in 8% der RE Befunde angegeben. Bei 19% der Patienten konnte die Schleimhautgrenze aufgrund einer Grad 3–4 Stenose bzw. aufgrund eines die Schleimhautgrenze überschreitenden Tumorwachstums nicht beurteilt werden. Eine Barrettmukosa wurde durch 16% der ZE und durch 11% der RE beschrieben. Lediglich 10% der RE beschrieben alle Grad I Parameter, während dies bei 73% der ZE der Fall war. Das intraluminale Wachstumsmuster wurde durch 93% der ZE und durch 34% der RE beschrieben, bei 8% der Patienten waren ZE and RE diesbezüglich diskrepant. Bei 41 (46%) Tumoren beschrieb die ZE eine Stenose, hiervon waren 12 als nicht stenosierend durch die RE beschrieben worden.

Schlussfolgerungen: Die ZE ist hinsichtlich der präoperativen Befunderfassung von Ösophaguskarzinomen akkurater als die RE, trotzdem ihre Validität durch Grad 3–4 Stenosen limitiert wird. Während die RE hinsichtlich der histologischen Sicherung äußerst erfolgreich ist, werden operativ relevante Parameter bei den meisten Patienten entweder gar nicht oder inkorrekt erfasst. Als Konsequenz sollte eine ZE bei allen Patienten, bei denen eine onkologische Ösophagusresektion geplant ist, durch ein erfahrenes Endoskopieteam durchgeführt werden.