DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2011; 9(02): 28-32
DOI: 10.1055/s-0030-1270901
DO | praxis
rund um die praxis
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Das Urheberrecht (UrhG)

Suzan Ulusal
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Publication Date:
07 April 2011 (online)

Sie sieht gut aus und bereichert jeden, der sie anschaut: die eigene Praxis-Homepage, Werbebroschüre und Präsentation. Diese Werbemittel können aber auch schnell zu einer Abmahnfalle werden. Die Rechtsanwältin und Heilpraktikerin Suzan Ulusal erklärt Ihnen die gesetzlichen Hintergründe zum Urheberrecht und gibt Ihnen Tipps, worauf Sie besonders achten sollten, damit Ihre Homepage oder Werbebroschüre nicht Grund für Schadensersatzforderungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Strafverfahren wird.

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Abb. 1 Haben Sie eine eigene Homepage, müssen Sie das Urheberrecht berücksichtigen und dürfen die entsprechenden Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Foto: © pixelio/S. Hofschlaeger

Viele Osteopathen und Heilpraktiker unterhalten eine eigene Homepage, erstellen Werbebroschüren oder präsentieren sich als Referenten. Verwenden Sie Fotos von wiedererkennbaren Personen, fremde Grafiken, Logos (z. B. Yin und Yang-Symbol) oder einen Anfahrtsplan zur Praxis, dann sollten Sie vorsichtig sein und einige wichtige Details kennen. Hier gilt es, das Urheberrecht zu berücksichtigen und die entsprechenden Urheberrechte Dritter nicht zu verletzen.

 
  • Literatur

  • 1 Dreier T, Schulze G. Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, Urheberwahrnehmungsgesetz, Kunsturhebergesetz. 3. Aufl. München: C. H. Beck; 2008
  • 2 Wandtke AA, Bullinger W. Praxiskommentar zum Urheberrecht. 3. Aufl. München: C. H. Beck; 2009
  • 3 Fezer KH. Kommentar zum Markenrecht. 4. Aufl. München: C. H. Beck; 2009
  • 4 Lehmun M, Meents JG. Handbuch des Fachanwalts, Informationstechnologie. München: Luchterhand; 2008
  • 5 Ulusal S. Recht in der Naturheilpraxis. Stuttgart: Haug; 2011