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Der Klinikarzt 2010; 39(10): 439
DOI: 10.1055/s-0030-1268357
DOI: 10.1055/s-0030-1268357
Medizin & Management
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Rettungsdienst – Konzessionsmodell ist laut EuGH-Generalanwalt vergaberechtsfrei
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. November 2010 (online)
Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes, die von den Sozialversicherungsträgern vergütet werden (Konzessionsmodell), unterliegen nicht dem Vergaberecht. So jedenfalls sieht es der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ján Mazák. Anders als bei dem in den meisten deutschen Bundesländern vorkommenden Submissionsmodell zeichnet sich das Konzessionsmodell dadurch aus, dass der Auftragnehmer vom Auftraggeber keine unmittelbare Vergütung erhält. Der Rettungsdienstanbieter erhebt stattdessen selbst Entgelte bei den Sozialversicherungsträgern.