Der Klinikarzt 2010; 39(9): 380-381
DOI: 10.1055/s-0030-1267425
Medizin & Management

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Schlichten statt richten – Fehler in der Medizin

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik 2009 vor
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Publikationsdatum:
04. Oktober 2010 (online)

 

Die bei den Landesärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten haben im vergangenen Jahr 7 424 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet; davon wurde in 1 771 Fällen von den Gutachtern ein Behandlungsfehler bejaht. In Berlin hat die Bundesärztekammer (BÄK) jetzt zum dritten Mal in Folge die bundesweite Behandlungsfehler-Statistik der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei beschränkt sich die Bundesstatistik nicht auf nackte Zahlen wie geltend gemachte Ansprüche und Entscheidungen, sondern nennt auch Art und Häufigkeit sowie die Verteilung der Behandlungsfehler auf die einzelnen Fachgebiete und Behandlungseinrichtungen.

2009 wurden insgesamt 10 972 Begutachtungsanträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Schiedsstellen eingereicht. Das sind 0,05 % mehr als im Jahr 2008; womit die Gesamtzahl der Anträge nahezu konstant geblieben ist. Die Zahl der erledigten, unter einem Aktenzeichen geprüften Anträge hat allerdings um 5,22 % zugenommen und die der Sachentscheidungen, d. h. der gutachterlichen Bescheide nach medizinischer Überprüfung, ist um gut 4 % gestiegen (Tab. [1]).

Tab. 1 Eingereichte Begutachtungsanträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern von 2008–2009.

Rund einem Drittel der Anträge wurde schon im Vorfeld aus formalen Gründen (verstrichene Antragsfrist, Nichtzuständigkeit der Schiedsstelle oder Antragsrücknahme) abgeschlossen. Übrig blieben 7 424 Fälle, in denen es zu einer Sachentscheidung kam. Während bei 5 240 Entscheidungen keine ärztliche Fehlbehandlung erkannt werden konnte, lag in 2 184 Fällen tatsächlich ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel vor. 413 Fälle davon waren Fehler ohne kausale Auswirkungen. Aber in 1 771 Fällen kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass ursächlich für den Schaden eine fehlerhafte ärztliche Behandlung war und der Patient einen Anspruch auf Entschädigung hat. Dies waren zwar überwiegend Bagatellschäden (55) oder passagere leichte/mittlere Schäden (691); aber es kam auch zu Todesfällen (91) und schweren Dauerschäden (173).

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