Hintergrund: Anlässlich der Einführung des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA) wurde kontrovers diskutiert, ob hierdurch Anreize zu Ungunsten der Prävention gesetzt werden. So erhalten Krankenkassen nach dem neuen Verfahren Zuschläge für Versicherte mit ausgewählten Erkrankungen. Als Aufgreifkriterium dient u.a. die Verordnung von Arzneimitteln. In diesen Fällen könnten also Versicherte mit Medikation günstiger sein als Versicherte mit gleicher Erkrankung, bei denen aufgrund von Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf eine Arzneimitteltherapie verzichtet werden kann. Im Rahmen der Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) wurde ein Projekt durchgeführt, das die Anreizwirkungen des M-RSA für die Prävention genauer betrachten sollte. Methoden: Für die Abschätzung der Anreizwirkungen des M-RSA auf die Prävention ist eine Differenzierung von Krankheitstypen erforderlich, die in unterschiedlichem Maße der Prävention zugänglich sind. Es wurden drei Krankheitstypen gebildet und die jeweiligen ökonomischen Anreizwirkungen abgeleitet. Ergebnisse: Für Krankheiten, die vollständig prävenierbar sind, verringert sich durch die Aufnahme in den M-RSA der Präventionsanreiz, da das Einsparpotential geringer wird. Je höher der Zuschlag, desto geringer der Präventionsanreiz. Bei Krankheiten, bei denen Prävention wirkungsäquivalent zu Kuration ist, können als Präventionseffekt die M-RSA-Aufgreifkriterien verfehlt werden, ein Präventionsanreiz besteht für diese Krankheiten dann nicht. Für Krankheiten schließlich, bei denen der Krankheitsverlauf lediglich positiv beeinflusst wird, besteht auch im M-RSA ein Präventionsanreiz, da zusätzlich zu RSA-Zuschlägen weitere Kosteneinsparungen anfallen Schlussfolgerung: Als Fazit kann festgehalten werden, dass eine generelle Aussage über den Effekt des M-RSA auf die Prävention nicht möglich ist. Die Effekte hängen von den einbezogenen Krankheiten ab und machen Fallbetrachtungen nötig. Eine spezifische Betrachtung, welche Krankheiten des M-RSA den o.g. Krankheitstypen zugeordnet werden können, muss ergänzt werden um die jeweilige Evidenzlage für zu erwartende Effektstärken von Präventionsmaßnahmen. Beispielsrechungen sowie und mögliche Konsequenzen für die Weiterentwicklung des M-RSA sollen dargestellt werden.