Fragestellung: Jedem Patienten/Rehabilitanden sollte die optimale Behandlung/Therapie zu Teil werden
– dieses Ziel unterstützt die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen,
kurz KTQ®. Die KTQ® bietet spezifische Zertifizierungsverfahren für Qualitätsmanagementsysteme
in Einrichtungen des Gesundheitswesens an. Aufgrund der sich ständig verändernden
gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Aktualisierungen von Anforderungen der Kostenträger,
Patienten und Angehörigen, wird zukünftig noch mehr als bisher, von ambulanten und
stationären Rehabilitationseinrichtungen, eine steigende Qualität der angebotenen
und geleisteten Dienstleistung erwartet. Ein gut strukturiertes, nachvollziehbares
und überprüfbares Qualitätsmanagementsystem unterstützt hierbei, diesen Anforderungen
gerecht zu werden. Methodik: Im Bereich der Rehabilitation hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(BAR) grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
im SGB IX definiert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind aufgefordert diese
Vorgaben ab Oktober 2012, mittels eines von der BAR zugelassenen Zertifizierungsverfahren
nachzuweisen. Das KTQ-Verfahren (Version 1.1) Rehabilitation ist von der BAR seit
dem 15. März 2010 als rehabilitationsspezifisches Verfahren anerkannt und somit auch
von den Kostenträgern (GKV/RV) gelistet. Das Ziel des KTQ-Verfahrens ist, Einrichtungen
ein Zertifizierungsverfahren des internen Qualitätsmanagementsystems mit Blick auf
die Patientenorientierung anzubieten. Die KTQ® ist eine Gesellschaft der Verbände
der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, der Bundesärztekammer, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerates und des Hartmannbundes. Der Maßstab
für eine Zertifizierung nach KTQ® ist der Kontinuierliche Verbesserungsprozess im
Rahmen der sechs KTQ-Kategorien. Die entsprechenden Kategorien im KTQ-Verfahren sind:
Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Informations- und Kommunikationswesen,
Führung und, Qualitätsmanagement. Im KTQ-Verfahren wird zuerst durch die Einrichtung
eine Selbstbewertung erstellt, die dann durch eine Fremdbewertung der KTQ-Visitoren®
überprüft wird. Die KTQ-GmbH hat derzeit in den vier Bereichen ca. 1.300 Verfahren
begleitet. Zertifizierte Einrichtungen nennen als die wichtigsten Vorteile mehr Transparenz
und Effizienz in den Prozessabläufen sowie die Verbesserung der berufsgruppenübergreifenden
Zusammenarbeit. Durch den KTQ-Qualitätsbericht wird die Öffentlichkeit über das Qualitätsmanagement
der Einrichtung informiert. Ergebnisse: Anfragen an die KTQ® zeigen, dass ambulante Rehabilitationseinrichtungen sich schon
heute den aktuellen Anforderungen stellen wollen!