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DOI: 10.1055/s-0030-1265321
Rechtliche Aspekte künstlicher Langzeiternährung in Pflegeheimen
Rechtsgrundlagen und Begrifflichkeiten bei der Langzeiternährung:
Substitution: Ersetzen von krankheitsbedingtem Unvermögen wie. z.B. künstliche Beatmung, Niere oder Ernährung
PEG ist die Magensonde durch die Bauchdecke, über die Patienten mit dem Unvermögen zur natürlichen Nahrungsaufnahme künstlich ernährt werden.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, Grundsätzen der BÄK und Leitlinien der Fachgesellschaften f. Geriatrie u. Ernährungsmedizin ist die PEG-Substitution eine Ernährungstherapie, alsoein Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten.
Wie jeder ärztliche Eingriff bedarf die PEG-Substitution der zweifachen Rechtfertigung, sie muss aus medizinischer Sicht unter Nutzen-Risiko-Abwägung dem Patienten angeboten werden (Indikation), der Patient muss seine Zustimmung erteilt haben (Patientenwille). Fehlt es an einer oder beiden Voraussetzungen, so ist jede ärztliche Behandlung eine strafbare Körperverletzung, auch wenn sie das Leben erhält oder verlängert. Die Legitimation bei einer Dauerbehandlung muss dauerhaft gegeben sein, also „täglich neu“ mit Indikation und Patientenwille untermauert werden. „Einmal PEG – immer PEG“ist keine Rechtfertigung! Sowohl Indikation als auch Wille können anfangs gegeben sein, später aber entfallen. Dann muss beendet werden. Kann der Patient der PEG-Anlage oder -fortsetzung selbst nicht zustimmen, muss (außer in Notfällen) der Betreuer oder Bevollmächtigte zustimmen. Diese sind an eine schriftliche Patientenverfügung, einen mündlichen Behandlungswunsch oder an den mutmaßlichen Willen des Patienten gebunden, müssen ihm Ausdruck und Geltung verschaffen (§§1901 ff BGB).
Das Lebensende ist kein rechtsfreier Raum, der Patientenwille ist in jeder Form – schriftlich oder mündlich – verbindlich und kann juristisch durchgesetzt werden! Eine PEG-Substitution ist eine strafbare Körperverletzung, wenn sie ohne Indikation und/oder gegen den Patientenwillen durchgeführt wird.