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DOI: 10.1055/s-0030-1251688
Schuleingangsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt: Erfahrungen der Gesundheitsämter mit BUEVA (Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter)
Der rechtliche Rahmen der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung in Sachsen-Anhalt ist im Gesundheitsdienstgesetz (§9 GDG-LSA), im Schulgesetz (§37 SchulG-LSA) und in einem Runderlass des Kultusministeriums (RdErl. des MK vom 26.01.2004, SVBl. LSA S. 33) festgeschrieben. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es danach, den körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung festzuhalten. Zur besseren Erfüllung dieses Auftrags empfahl die Vertreterversammlung der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste Sachsen-Anhalts, ab dem Schuljahr 2006/2007 in allen Gesundheitsämtern das Testverfahren BUEVA einzusetzen. BUEVA ist eine Vorschultestbatterie, die darauf abzielt, Teilleistungsstörungen bereits vor Schulbeginn zu erkennen, so dass frühzeitige Förderung erfolgen kann. Um herauszufinden, inwieweit das Testverfahren 3 Jahre nach der Empfehlung genutzt wird und wie die bisherigen Erfahrungen damit sind, führte das Landesamt für Verbraucherschutz eine Fragebogenerhebung in den 14 Gesundheitsämtern Sachsen-Anhalts durch. Ergebnisse: Die Auswertung der Fragbögen zeigte, dass 10 Gesundheitsämter das BUEVA Testverfahren regelmäßig im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen nutzen. Lediglich vier Gesundheitsämter wenden das Testverfahren nicht an. In zwei dieser Fälle scheitert die Anwendung von BUEVA an der Kostenintensität des Tests. Die Befragung ergab weiterhin, dass meist nicht alle 6 Untertests des BUEVA Testverfahrens verwendet werden. Nur ein Gesundheitsamt nutzt alle Untertests, die Mehrzahl (5 Gesundheitsämter) verwendet 4 Untertests. Hauptgrund für die Reduzierung der Anzahl der Untertests ist der zu große Zeitaufwand pro Kind bei Verwendung aller Untertests. 73% der Gesundheitsämter bewerten BUEVA mit gut, 18% beurteilen es als befriedigend und von lediglich 9% wird das Testverfahren als schlecht benotet. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt das BUEVA Testverfahren gut annehmen, allerdings in reduzierter Form. Jedoch fehlt im Land eine Leitlinie zu einer einheitlichen Auswahl und/oder reduzierten Durchführung der Untertests. Die Arbeit der Kinder- und Jungendärztlichen Dienste mit BUEVA wurde durch diese Erhebung erstmalig zusammengefasst und publik gemacht.