Klin Padiatr 2010; 222 - V09
DOI: 10.1055/s-0030-1251034

Aktuelle Probleme bei der Erstellung von neuropädiatrisch-sozialpädiatrischen Gutachten

HM Straßburg 1, B Jeschke 1
  • 1Universitäts-Kinderklinik, Würzburg

In zunehmendem Maße wird sowohl von den Versicherungen als auch in Gerichtsverfahren eine gutachterliche Stellungnahme zu den Ursachen und Folgen bleibender Gesundheitsstörungen verlangt. Dabei spielen vor allem auch perinatale Einflüsse eine wichtige Rolle. Neben geburtshilflichen, neonatologischen und neuroradiologischen Begutachtungen werden deshalb zunehmend neuropädiatrisch-sozialpädiatrische Gutachten in Auftrag gegeben, die oft von klinisch tätigen Ärzten in Nebentätigkeit erstellt werden. So hat der Autor in den vergangenen 15 Jahren über 50 ausführliche Gutachten für Gerichte und über 150 Versicherungsgutachten erstellt. Die dabei gestellten Fragen befassen sich vor allem mit dem kausalen Zusammenhang von möglichen Komplikationen und der späteren Entwicklung. Problematisch ist hierbei die zunehmende Spezialisierung einiger Rechtsanwaltskanzleien, die damit werben, bei einem großen Teil der Kinder mit bleibenden Entwicklungsstörungen haftungsrelevante Ursachen der medizinischen Behandlung herauszufinden, um so erhebliche Schmerzensgeld- und Rentenzahlungen einzufordern. Dabei wird zunehmend versucht, auch die vom Gericht bestellten unabhängigen Sachverständigen-Gutachter nicht nur mit Argumenten, sondern auch mit einer Ablehnung wegen Befangenheit zu diskreditieren bzw. sie sogar zivilrechtlich wegen „grob fahrlässiger“ Begutachtung anzuklagen. Da es sich hierbei um eine Vermögenshaftung handelt, ist es unbedingt erforderlich, dass die Gutachter eine ausreichende Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.