ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2009; 118(10): 510-512
DOI: 10.1055/s-0029-1243109
Praxisjournal
Recht
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Werbefreiheit für Ärzte und Zahnärzte

Michael Kleine–Cosack
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Publication Date:
06 November 2009 (online)

Die moderne Dienstleistungsgesellschaft hat zwischenzeitlich auch die Bastion der Freiberuflichkeit erfasst. Der Sonderstatus der auf die artes liberales der Antike zurückgehenden freien Berufe, wie der Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten, ist einer massiven Erosion ausgesetzt. Sie zeigt sich vor allem an der Aufhebung der bis vor einigen Jahren bestehenden freiberufsspezifischen Schranken im Bereich der Werbung. Nur langsam dringt es in das Bewusstsein der Heilberufler, dass sie im Prinzip keinen relevanten berufsspezifischen Werbeverboten mehr unterliegen. Sie können weitgehend wie Gewerbetreibende werben.

Korrespondenzadresse

Ra Dr. Michael Kleine–Cosack

Maria–Theresia–Str. 2

79102 Freiburg

Email: michael.kleine-cosack@t-online.de

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