Aktuelle Neurologie 2009; 36 - P564
DOI: 10.1055/s-0029-1238658

Konsiliarneurologie am Kreiskrankenhaus – Erfahrungen aus der neurologischen Praxis

IC Bötefür 1, H Heilmeyer-Kohler 1, P Hafkemeyer 1, J Kohler 1
  • 1Emmendingen

Zweck und Fragestellung:Über die Güte der Versorgung von Menschen mit neurologischen Erkrankungen existieren in Deutschland keine aussagekräftigen Daten. Im Gegensatz zum ambulanten Bereich ist die neurologische Versorgung im stationären Sektor nicht durchgehend gesichert. Hier wird die Mehrzahl neurologisch Kranker nicht in neurologischen Kliniken, sondern in Allgemeinkrankenhäusern ohne eigene neurologische Abteilung behandelt. Im Rahmen der demografischen Entwicklung wird es zukünftig zu einer deutlichen Zunahme neurologischer Erkrankungen kommen. Dies wird zwangsläufig zu einem weiteren Ansteigen neurologisch Kranker in fachfremden stationären Versorgungseinrichtungen führen. Hier ist ein leistungsfähiges System der Konsiliarneurologie unverzichtbar.

Patienten und Methoden: Zwischen Juli 2005 und März 2009 haben wir die neurologische Versorgung von stationären Patienten der internistischen und chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Emmendingen aus unserer neurologischen Praxis am Kreiskrankenhaus übernommen und während dieser Zeit 1590 konsiliarische Untersuchungen durchgefürht und ausgewertet. Ziel war es allgemein gültige Standards einer neurologischen Konsiliaruntersuchung nach klinischen Kriterien zu entwickeln.

Ergebnisse: In unserer Analyse konnten wir 5 wichtige Punkte einer modernen Konsiliarneurologie definieren:

1.) Klärung der Dringlichkeit.

2.) Eigenes Urteil nach Durchsicht der Krankenakte bilden.

3.) Keine neurologischen Kenntnisse beim Anforderer voraussetzen.

4.) Kurze, präzise, verständliche und problemorientierte Befunddokumentation und diagnostische Zuordnung treffen.

5.) Konkrete Vorschläge für die neurologische Weiterbehandlung machen, neurologische Diagnose(n) im Entlassbrief erwähnen.

Schlussfolgerungen: Eine externe konsiliarisch neurologische Versorgung ist heute für ein Allgemeinkrankenhaus ohne eigene neurologische Abteilung unverzichtbar und ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Sie verbessert nicht nur die unmittelbare Versorgung neurologisch Kranker im Rahmen des stationären Aufenthaltes selbst, sondern kann auch die Basis für eine effiziente ambulante neurologische Weiterbehandlung legen und ist damit ein wichtiges Bindeglied in einer zukünftigen sektorübergreifenden Versorgungsstruktur neurologischer Erkrankungen. Voraussetzung hierfür ist eine besondere Qualität der konsiliarisch neurologischen Leistungserbringung.