Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin 2009; 19 - A20
DOI: 10.1055/s-0029-1238194

Lernziele, E-Learning und computergestützte Prüfung für die Veranstaltung Q 12 „Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren“ an der Universität Ulm

A Leitner 1, E Jacobi 1
  • 1Forschungsinstitut für Rehabilitationsmedizin, Uni Ulm

Im Rahmen der Curriculumreform wurde u.a. auch eine elektronische Lernplattform eingeführt https://www.lernplattform.medizin.uni-ulm.de/moodle/und ein Lernzielkatalog mit definierten Schlüsselqualifikationen erstellt. Der Lernzielkatalog umfasst neben den Kernkompetenzen die Lernziele mit unterschiedlichen Levelangaben, sowohl für das theoretische Wissen als auch für die praktischen Fertigkeiten, einschließlich der Wertmaßstäbe wie Innere Einstellung und Haltung die der Studierende am Ende der Veranstaltung beherrschen sollte.

Der Lernzielkatalog soll der leichteren Abstimmung von Lernzielen und Prüfungsformaten dienen, bietet eine Grundlage für die Organisation von Lehrveranstaltungen, soll helfen, ungewollte Lücken oder Redundanzen aufzudecken und eine leichtere Abstimmung zwischen den Fächern in Bezug auf gemeinsame Lerninhalte und Themen ermöglichen.

Aufbau des Lernzielkataloges:

  • Es erfolgt eine grundsätzliche Unterteilung der Lernziele/Lerninhalte in theoretisches Wissen („knowledge“), praktisches Können und Tun („skills“) und die Innere Einstellung, Haltung, Wertmaßstäbe („attitudes“) erfolgen.

  • Es erfolgt eine Unterteilung in „Unverzichtbares“ (diese Ziele müssen von jeder/jedem Absolventin/en des Studiengangs erreicht werden) und „Erwünschtes“.

  • Die Beschränkung auf Lernziele/Lerninhalte in Form von Stichworten ermöglicht eine verbesserte Übersichtlichkeit und zeigt Gemeinsamkeiten mit anderen Fächern besser auf. Diese Vereinfachung macht jedoch die Angabe des gewünschten Kompetenzlevels zwingend erforderlich.

  • Fachgebiete, mit denen Überschneidungen bestehen, sollen entsprechend bezeichnet werden (soweit möglich, sollte der genaue Inhalt der Überschneidung kenntlich gemacht werden). Außerdem können Ziele und Inhalte von Wahlveranstaltungen und zusätzlich angebotenen Veranstaltungen angegeben werden.

Theoretisches Wissen („knowledge“):

Level 1: Wiedererkennen/Einordnen

Sachverhalt wird wieder erkannt und eingeordnet. Detailfragen können nachgeschlagen werden.

Level 2: Anwendung

Wissen kann zur Analyse, Problemlösung, Kategorisierung, Entscheidungsfindung angewendet werden.

Sachverhalt kann ohne weitere Informationssuche wiedergegeben werden.

Praktisches Können und Tun („skills“):

Level 1: Theoretisch wissen

Level 2: Miterlebt/demonstriert bekommen

Level 3: Angewendet/durchgeführt haben

Level 4: Routinierte Anwendung

Innere Einstellung, Haltung, Wertmaßstäbe („attitudes“).

Hier wird erwünschtes definiert.

Die Prüfung (bisher schriftlich, 10 offene Fragen) wird zum Sommersemester 2009 schriftlich mittels des Prüfungsprogramms „Klausurenklaus“, das neben einer fundierten statistischen Auswertung u.a. auch die Überprüfung der Validität und Reliabilität der Klausurfragen ermöglicht, durchgeführt.

Im Fach ist ein Prüfungsverantwortlicher benannt, dessen Verantwortlichkeit u.a. die Fragenerstellung, Korrektur, Prä-Postreview und Auswertung betrifft. Vor der Durchführung einer Prüfung findet eine standardisierte, inhaltliche und formale Bewertung der Prüfungsaufgaben statt (Allgemeine strukturelle Vorbedingungen).

Die geplante Prüfung lässt eine ausreichende Reliabilität von mindestens 0,8 erwarten (Prüfungskonzeption und -bewertung).

Es wird eine teststatistische Analyse zur Aufgabenschwierigkeit und Trennschärfe durchgeführt, die eine frühzeitige Identifikation fehlerhafter oder unklarer Aufgabenstellungen ermöglicht (Auswertung und Dokumentation).

Eine Qualitätssicherung von Prüfungen wird mit teststatistischer Auswertung der Klausuren hinsichtlich Aufgabenschwierigkeit (0,4 < P <r 0,8), Trennschärfe (r >3), Reliabilität (Cronbachs r >0,9) gewährleistet. Die Prüfungen werden mittels Belegleser eingelesen, es erfolgt eine statistische Auswertung der Klausuren sowie Aufgabenrevision und Abstimmung mit der Lehre.

Somit wird eine Einhaltung von Qualitätsstandards erfolgen, die eine objektive,

zuverlässige (reliable), valide und damit justitiable Prüfung gewährleisten.