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DOI: 10.1055/s-0029-1238124
Identity is more than skin deep – Invasiver Körperschmuck als Identifikationsmerkmal
Invasiver Körperschmuck in Form von Piercings, Tätowierungen und Brandings ist heutzutage weitverbreitet. Entgegen der unter rechtsmedizinischen Laien nicht zuletzt durch diverse Fernsehserien geweckten Auffassung, dass diese ideale Identifikationsmerkmale darstellen, werden im rechtsmedizinischen Alltag nur in Sonderfällen Leichen anhand von Piercings, Tätowierungen oder Brandings identifiziert. Einerseits kann der invasive Körperschmuck im Laufe des Lebens verändert bzw. ergänzt werden, andererseits ist eine Einzigartigkeit selbst bei außergewöhnlichen Motiven und Formen nicht garantiert. Daher untersuchen Rechtsmediziner bevorzugt die sogenannten „individualisierenden Identifikationsmerkmale“ wie z.B. DNA, Fingerabdrücke, Gebisscharakteristika, aber auch Seriennummern von osteosynthetischem Material und seltene (Knochen-) Fehlbildungen.
An zahlreichen, fotografischen Beispielen wird die Problematik der Leichenidentifikation über invasiven Körperschmuck dargestellt.