Geburtshilfe Frauenheilkd 2009; 69 - P99
DOI: 10.1055/s-0029-1225173

Anforderungsprofil an einen Palliativen Konsiliardienst in der gynäkologischen Onkologie

A Dungl 1, J Kremer 1, A Brunner 1, T Sagmeister 1, B Rheinheimer 1, P Riss 1
  • 1Landesklinikum Thermenregion Moedling, Gynaekologie und Geburtshilfe, Moedling bei Wien

Fragestellung: Oberstes Ziel des palliativmedizinischen Konzeptes ist es, die Lebensqualität von Patienten, welche mit einer lebensbedrohlichen Krankheit konfrontiert sind und die Lebensqualität ihrer Angehörigen zu verbessern. Im Vordergrund stehen die Schmerztherapie, die Symptomkontrolle, und die psychosoziale Betreuung. Hier wird besonderes Augenmerk auf das Schnittstellenmanagement zwischen stationärer Behandlung im Krankenhaus und extramuraler Betreuung zu Hause oder in einer Institution gelegt. Im Landesklinikum Thermenregion Mödling wurde 2007 ein Palliativer Konsiliardienst eingerichtet, welcher sämtlichen Abteilungen des Hauses zur Verfügung steht. Ziel unserer Untersuchung war es, das Anforderungsprofil der Patientinnen der gynäkologischen Abteilung zu charakterisieren. Methodik: Wir führten eine retrospektive Analyse aller Patientinnen durch, welche in einem Zeitraum von 12 Monaten (1.1–31.12.2008) von der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilf dem Palliativen Konsiliardienst im Landesklinikum Thermenregion vorgestellt wurden. Dabei notierten wir Alter der Patientin, gynäkologisch-onkologische Diagnose und Hauptsymptom zum Zeitpunkt der Zuweisung. Ergebnisse: Im Beobachtungszeitraum wurden 28 Patientinnen dem Pallaitiven Konsiliardienst vorgestellt. Die gynäkologisch-onkologischen Diagnosen lauteten: Mammakarzinom (11), Carcinoma corporis uteri (9), Carcinoma cervicis uteri (4), Ovarialkarzinom (2), und Vulvakarzinom (2).

Die Zuweisungsgründe waren (nach Häufigkeit, Mehrfachnennungen möglich): Entlassungsmanagement (13), psychologische Betreuung (11), Schmerzen (8), Pflegeberatung (5), Atemnot (4), Angehörigenbetreuung (4). Schlussfolgerung: Der Palliative Konsiliardienst fand rasch breite Akzeptanz und wurde als Bereicherung der Betreuungsmöglichkeiten unheilbar kranker Patientinnen gesehen. Unsere Erhebung zeigt, dass die Weiterbetreuung nach dem Aufenthalt im Akutkrankenhaus das Hauptproblem war und die Beiziehung des Palliativen Konsiliardienstes auslöste. An zweiter Stelle folgte der Bedarf an psychologischer Betreuung, und erst in weiterer Folge Schmerzen oder Atemnot.

Unsere Erfahrung zeigt, dass organisatorische Fragestellungen bei der Beiziehung des Palliativen Konsiliardienstes bei gynäkologisch-onkologischen Patientinnen im Vordergrund stehen. Die Symptomkontrolle (Schmerzen, Atemnot, Obstipation) folgt erst an weiterer Stelle. Dies bestätigt die Notwendigkeit, ein Palliatives Konsiliarteam interdiziplinär aufzubauen und insbesondere auf ausreichende Kompetenz im Sozial- und psychologischen Bereich zu achten.