Geburtshilfe Frauenheilkd 2009; 69 - P60
DOI: 10.1055/s-0029-1225134

Biobanken – der notwendige Weg in der Forschung?

L Küssel 1, S Wirth 1, H Zeisler 1
  • 1Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Medizinischen Universität Wien

Fragestellung: Unter Biobanken versteht man Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z.B.: Zellen, Gewebe, Blut, Urin), die mit personenbezogenen Daten des Spenders verknüpft sind. Eine langfristig angelegte Biobank dient als Grundlage für noch nicht konkretisierte wissenschaftliche Studien und ist die Basis einer engen Kooperation von Forschung, Klinik und Industrie. Welche Voraussetzungen müssen zur Etablierung einer Biobank beachtet werden? Wie lässt sich die Verwaltung der mit den Proben assoziierten Daten umsetzen? Methodik: Vorstellung der Biobank an der Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Wien. Ergebnisse: Der erste Schritt zur Etablierung einer Biobank ist die Literatursuche bzw. die Evaluierung von nationalen und internationalen Guidelines und Empfehlungen für die Schaffung einer Biobank. Der zweite wesentliche Schritt ist der rechtliche und datenschutzmäßige Aspekt, der im Betreiben einer Biobank abzuklären ist. Ein entsprechendes Qualitätskontrollsystem zur Aufbewahrung und Verwaltung der Proben ist eine essentielle Grundvoraussetzung. Beim Persönlichkeits- und Datenschutz ist auf eine wirksame Kodierung sowie getrennte Aufbewahrung von Code und Daten zu achten wie auch auf eine Anonymisierung so früh wie möglich. Sind nationale und internationale Kooperationsprojekte angedacht, sind einheitliche klar strukturierte Dateneingabeblätter essentiell. An unserer Klinik wird die webbasierte Wissenschafts-Datenbank-Plattform Scicomed ® genützt, die sich bereits mehrfach im Rahmen von Forschungsprojekten bewährt hat. Ein Transfer von Proben und Daten ist nur in kodierter Form möglich. Restmaterial muss entweder vernichtet oder an die Originalbiobank rückgeführt werden. Die Dokumentation des Proben- und Datentransfers muss vorliegen.

Der Spender muss über den Verwendungsbereich der Proben und Daten, die Freiwilligkeit der Einwilligung, die Möglichkeit des Widerrufs, Datenschutzmassnahmen, Dauer der Aufbewahrung, Möglichkeit des Transfers auch ins Ausland und die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung hingewiesen werden. Schlussfolgerung: Biobanken (gewähr)leisten heute wichtige, teilweise sogar notwendige Voraussetzungen für die wissenschaftliche Forschung. Sie können zur Entwicklung neuer oder verbesserter diagnostischer und therapeutischer Anwendungen führen. Biobanken dienen damit dem Gemeinwohl und liegen im öffentlichen Interesse.