Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2009; 6 - A19
DOI: 10.1055/s-0029-1224944

Verbesserter Nachweis von Lymphgefäß-Invasion mittels D2–40 (Podoplanin) – Einfluss auf die Auswahl geeigneter Patientinnen mit primärem Mammakarzinom für eine Teilbrustbestrahlung

M Braun 1, M Debald 1, M Pölcher 1, U Flucke 2, G Walgenbach-Bruenagel 3, T Höller 4, M Wolfgarten 1, A Sauerwald 1, R Büttner 2, W Kuhn 1
  • 1Universitätsklinik Bonn, Frauenklinik, Bonn, Deutschland
  • 2Universitätsklinik Bonn, Pathologisches Institut, Bonn, Deutschland
  • 3Universitätsklinik Bonn, Chirurgische Klinik, Bonn, Deutschland
  • 4Universitätsklinik Bonn, Institut für Medizinische Biometrie, Informatik und Epidemiologie, Bonn, Deutschland

Ziel: Die akzelerierte Teilbrustbestrahlung (APBI „accelerated partial breast irradiation“) nach brusterhaltender Therapie wird derzeit in prospektiv randomisierten Studien untersucht. Um das damit verbundene potentielle Risiko eines Inbrustrezidives zu minimieren, sind die Einschlusskriterien für die APBI restriktiv gewählt. Unter anderem gilt eine Invasion der Lymphgefäße (LVI) als Ausschlusskriterium für eine verkürzte Strahlenbehandlung, da sie mit einer erhöhten Rate an Lokalrezidiven verbunden ist.

Die immunhistochemische Färbung mit D2–40, einem spezifischen monoklonalen Antikörper gegen Lymphgefäßendothelien, erhöht im Vergleich zur Routine- Hämatoxylin-Eosin (H.E.)-Färbung den Nachweis einer LVI bei malignen Brusttumoren signifikant. Ziel der Studie ist es, den möglichen Einfluss einer genaueren Identifikation von LVI durch D2–40 auf die Eignung von Patientinnen für eine APBI zu überprüfen.

Patienten und Methoden: 74 Patientinnen mit nachgewiesenem primärem Mammakarzinom wurden brusterhaltend operiert und waren geeignete Kandidaten für eine Teilbrustbestrahlung (Invasiv duktales Karzinom, Größe kleiner als 3cm, negativer axillärer Nodalstatus (N0) und unifokales Wachstum). Die Detektionsraten von LVI mittels D2–40 (D2–40+LVI) und H.E. (H.E.+LVI) wurden verglichen und der Nachweis einer LVI als Ausschlusskriterium für eine APBI gewertet.

Ergebnisse: Durch die immunhistochemische Färbung mit D2–40 konnte ein signifikant (p<0,031 höherer Anteil an LVI nachgewiesen werden als in der Routine- H.E.-Färbung. 10 von 74 Tumoren (13.5%) zeigten D2–40+LVI verglichen mit 4 von 74 (5.4%) Tumoren mit H.E.+LVI. Nach Doppelfärbung mit D2–40 wurde die H.E.+LVI in 2 der 4 Tumoren (50%) als falsch positiv erkannt. Somit wurde in der Routine-H.E.-Färbung eine LVI in 11% (8 von 74) der Tumoren nicht erkannt und in 3% (2 von 74) war die Einschätzung falsch positiv.

Zusammenfassung: Die Anwendung von D2–40 zum Nachweis von Lymphgefäß-Invasion beeinflusst die Rate an geeigneten Patientinnen für eine Teilbrustbestrahlung signifikant. Diese Ergebnisse sprechen für den routinemäßigen Einsatz von D2–40 in der histologischen Aufarbeitung von Tumoren bei Patientinnen, die für eine APBI vorgesehen sind.